Forum Justizgeschichte e.V.

Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

ASJ Hamburg

Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen

- ASJ -

Landesorganisation Hamburg

 

Anke Pörksen ( 040/4900105

Tornquiststraße 49

20259 Hamburg

anke.poerksen@gmx.de

Hamburg, Juni 2004

 

Mit Verlaub, Herr Kusch, Sie sind eine Gefahr für diese Stadt!

Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalten

erhöht die Rückfallgefahr bei Sexual- und Gewaltdelinquenten

 

Ausweislich einer Pressemeldung der Justizbehörde vom heutigen Tage, will der Justizsenator drei der wichtigsten Standbeine des hamburgischen Strafvollzuges aufgeben. Beabsichtigt sei die Schließung der Sozialtherapeutischen Anstalten Altengamme und Bergedorf sowie des Moritz-Liepmann-Hauses.

 

Insbesondere in den Sozialtherapeutischen Anstalten werden Sexualstraftäter sowie andere gefährliche Straftäter mit gut durchdachten Konzepten und nachweislichen Erfolgen in der Rückfallvermeidung behandelt. Resozialisierungsvollzug bedeutet wirklichkeitsnahe Vorbereitung auf das Leben außerhalb der Haftanstalten.

 

„Bloßes Wegsperren in unüberschaubaren und überfüllten Haftanstalten ist kurzsichtig und gefährlich", so Anke Pörksen, die stellvertretende Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen.. „Wer nicht wenigstens versucht, Strafgefangene zu einer Auseinandersetzung mit der begangenen Straftat zu bewegen und sie trotz aller widrigen Umstände auf ein Leben ohne Straftaten vorzubereiten, nimmt steigende Rückfallquoten billigend in Kauf. Wer zu viele Menschen zu lange in großen unüberschaubaren Anstalten einsperrt, sie verwahrt statt zu therapieren, macht sich letztendlich mitverantwortlich für neue Straftaten."

 

Pörksen weiter: „Wenn wir von Strafvollzug reden, müssen wir von Resozialisierung reden und Resozialisierung bedeutet Opferschutz, Opferschutz von morgen! Bloßes Wegsperren schützt vor Straftaten während des Vollzuges, ignoriert aber, dass bei einem reinen Verwahrvollzug die Gefahr eines Rückfalls nach der Entlassung erheblich größer ist. Hier wird Scheinsicherheit vorgegaukelt."

 

 

 


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