Forum Justizgeschichte e.V.

Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

Aufruf für ein Museum

Forum Justizgeschichte

Berlin, den 9. März 2004

 

Vorschlag

 

 

Das Gebäude des ehemaligen Reichskriegsgerichts als

GEDENK- uND DOKUMENTATIONSTÄTTE ODER ALS LUXUSHOTEL?

 

Das Gebäude des ehemaligen Reichskriegsgerichts in Berlin-Charlottenburg, Witzlebenstraße, während der Teilung der Stadt Standort des Kammergerichts und des 5. (Berliner) Strafsenates des Bundesgerichtshofes, steht heute leer und harrt einer neuen Verwendung. Lediglich eine Gedenktafel vor dem Gebäude erinnert an die dort während der Nazizeit verhängten Unrechtsurteile. Mittlerweile besteht die Gefahr, dass der Bund als Eigentümer diese geschichtlich geprägte Baulichkeit für kommerzielle Zwecke vermarktet.

 

Dagegen läge es nahe, hier einen Ort zuschaffen, der die Entwicklung des Rechts und der Justiz in Deutschland in ihren vielfältigen Aspekten zum Gegenstand hat. Es sollte eine Art Museum geschaffen werden, das neben einer Darstellung und Ausstellung der historisch bedeutsamen Gegenstände und Vorgänge und der Würdigung der die Entwicklung in ihrer Weise prägenden Persönlichkeiten ein lebendiges Forum der Begegnung, Auseinandersetzung und des Lernens aus Erfahrungen bietet.

 

Thematisch sollten neben anderen die folgenden Schwerpunkte in Betracht gezogen werden:

 

Glanz und Elend der deutschen Rechts- und Justizgeschichte

Begegnungsstätte zwischen Bürger und Justiz

Entwicklung und Förderung der Rechtskultur

Forum zum Erfahrungsaustausch für die unterschiedlichen, in der Justiz Tätigen

Recht und Justiz in Medien und Literatur

 

 

Die Betrachtung der Entwicklung von Recht, Gesetzlichkeit und Justiz in Deutschland wird – sicherlich begründet – überlagert und von den Schrecken der Naziherrschaft, assoziiert mit dem Wirken des Volksgerichtshofs, der Sonder- und Militärgerichte, sowie den rassistischen und politischen Gesetzen und –verordnungen.

 

 

Hierdurch gerät jedoch aus dem Blick, dass Deutschland auch eine beachtliche Tradition der Rechtskultur und Rechtsstaatsentwicklung besitzt. Die Entwicklung von Recht und Gesetz in Deutschland im Zuge der Aufklärung und vor allem die großen Kodifikationen des materiellen und des Prozessrechts des 19. Jahrhunderts und im Zuge hiermit die Entwicklung einer rechtsstaatlichen Justiz, einer dem Legalitätsprinzip verpflichteten Staatsanwaltschaft und der Verwaltungsgerichtsbarkeit – auch die damit verbundenen Konflikte und Rückschläge sind es wert, umfassend dokumentiert zu werden.

 

Dazu gehören die Konflikte zwischen obrigkeitsstaatlichen Herrschaftsinteressen und der Durchsetzung einer an den Grundsätzen der Menschenrechte orientierten Einschränkung und Kontrolle von Macht.

 

Gerade weil in Deutschland bis 1933 diese Entwicklung einen vergleichsweise hohen Standard hatte, war der Einbruch der Naziherrschaft mit ihrer Rechtsfeindlichkeit ein barbarischer Rückschlag, der – allerdings - erstaunlicher Weise bei der Masse der Bevölkerung nicht als solcher empfunden wurde. Der Katalog der Grund- und Freiheitsrechte, wie er in den Verfassungsentwürfen und der Verfassung von 1919 konzipiert war, wurde nicht Bestandteil der alltäglichen Praxis von Justiz und Gesellschaft, sodass der Verlust im Jahre 1933 in weiten Kreisen des Bürgertums kaum wahrgenommen wurde.

 

Auch die Rezeption des Grundgesetzes, obwohl seit 1949 geltendes Recht, in den Alltag der Rechtsprechung der Fachgerichte, bedurfte ( und bedarf noch) einer langen, mühevollen, nicht zuletzt durch die Autorität des Bundesverfassungsgerichts quasi „erzwungenen“ Entwicklung, die ihrerseits zuvörderst durch entschlossene und konfliktfähige Bürger als Mandanten fähiger Rechtsanwälte in Gang gesetzt werden musste.

 

Begegnungsstätte zwischen Bürger und Justiz

Anders als viele andere gesellschaftliche Bereiche wird die Justiz in der Bevölkerung weitgehend als etwas Fremdes, kaum zu Beeinflussendes und nach wenig nachvollziehbaren Regeln Funktionierendes angesehen. Die Formel „Im Namen des Volkes“ wird in Publizistik und Literatur meist und vorwiegend ironisch und polemisch zitiert. Die Bürger fühlen sich in Justizgebäuden fremd und unterlegen. Sie werden kaum als Institutionen des Rechtsschutzes wahrgenommen. Dies könnte hier in geeigneter Weise aufgearbeitet und geklärt werden.

 

Entwicklung und Förderung der Rechtskultur

 

Rechtskultur bedarf der Konfliktkultur. Eine freiheitliche und demokratische Gesellschaft ist ohne Konflikte nicht denkbar. Gesellschaftliche Entwicklung und menschliches Zusammenleben vollziehen sich vielfach und meist notwendigerweise in Konflikten. Zum mündigen Bürger gehören Konfliktfähigkeit und Konfliktbereitschaft nebst einer entwickelten Konfliktkultur mit den Elementen der Fairness in der Auseinandersetzung, dem Prinzip der Waffengleichheit und dem Respekt vor den Rechten des Anderen, auch wenn man sie ihm nicht „gönnen“ mag. Hier stellt sich eine pädagogische Aufgabe, die bisher außerhalb der Juristenausbildung institutionell nicht, und innerhalb ihrer kaum geleistet wird. Hier besteht ein Erziehungsauftrag, den die zu schaffende Institution angehen könnte.

 

Forum zum Erfahrungsaustausch für die unterschiedlichen, in der Justiz Tätigen

 

Institutionen der Aus- und Weiterbildung beziehen sich meist auf die jeweiligen juristischen Berufsgruppen: Richterakademien, Anwaltsverbände. Zwar referieren hier nicht selten auch – ausgewählte - Angehörige der jeweils anderen Bereiche, Ein Erfahrungsaustausch zwischen den juristischen Berufsgruppen insgesamt ergibt sich meist eher zufällig, doch kaum systematisch. Die alltäglich in den Gerichtssälen mit- und gegeneinander Agierenden wissen nur zufällig, nach welchen Methoden und Beweggründen der eine oder andere Verfahrensschritt durch den jeweils anderen Verfahrensbeteiligten getan wird.

 

Außerdem sollte hier die Trennung zwischen dem „höheren Dienst“ und den Angehörigen der „unteren Besoldungsgruppen“ aufgehoben werden, damit Rechtspfleger, Urkundsbeamte, Gerichtsvollzieher, Beamte des Justizvollzuges etc. endlich als Organe der Rechtspflege – weniger hierarchisch als arbeitsteilig - wahrgenommen werden.

 

Recht und Justiz in Medien und Literatur

 

Das Bild von Justiz, Rechtsprechung, insbesondere von Strafverfolgung wird in der Bevölkerung weitgehend von den Medien geprägt. Die Darstellungen, sei es in künstlerischen Produkten, Spiel- und Kriminalfilmen, sei es in journalistischen Darstellungen, folgen nur selten juristischen Kategorien. Sie sind vielmehr häufig zum einen nach künstlerisch-dramaturgischen oder zum anderen nach journalistisch-reißerischen Darstellungsprinzipien geformt. Im Betrachter bilden häufig diese Darstellungen scheinbare, unrealistische Erfahrungen. Es ist kaum verwunderlich, wenn infolgedessen die Begegnung des Bürgers mit der Realität der Justiz vielfach Fremdheit, Enttäuschung oder wenigstens Verwunderung einhergehend mit Vertrauensverlust, hervorruft. Hier böte sich ein Forum, um den Unterschied von Darstellung und Realität deutlich zu machen.

 

? Realisierung ?

 

Es erscheint vermessen, zur Zeit, einer Epoche schmaler Kassen, ein solches Projekt vorzuschlagen. Nicht vermessen wäre es, sich zunächst einmal einem solchen Projekt gedanklich zu nähern, mit Hilfe sachkundig Interessierter Personen und Institutionen ein Konzept zu entwickeln und - vielleicht - verstreut agierende Organisationen zu einer entsprechenden Initiative zu vereinen.

 

Der Rechtsstaat, wie er sch in den vergangenen fünf Jahrzehnten hier entwickelt hat, ist, trotz vielfältiger Unzulänglichkeiten ein hohes doch vielfach verkanntes Gut. Es bedarf kritischer und engagierter Zuwendung aus allen Bereichen der Gesellschaft.


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