Forum Justizgeschichte e.V.

Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

Das rechtspolitische Programm Fritz Bauers und die Gegenwart

Ein Bericht von unserem Mitglied Thilo Scholle


Bericht von einem Symposium des Forum Justizgeschichte e.V. in Zusammenarbeit mit dem Fritz-Bauer-Institut

 

Welche Bedeutung haben die Ideen Fritz Bauers für aktuelle rechtspolitische Diskussionen, vor allem in den Bereichen von Strafrecht und Strafvollzug? Dieser Fragestellung ging am 15. Juli ein Symposium in Frankfurt am Main nach, das gemeinsam vom Forum Justizgeschichte e.V. und dem Fritz-Bauer-Institut veranstaltet wurde.

 

Zugleich sollte damit der ehemalige hessische Generalstaatsanwalt Fritz Bauers (1903 - 1968) in seiner Bedeutung als einer der Vorkämpfer einer fortschrittlichen Rechtspolitik sowie für die - nicht nur juristische - Aufarbeitung der nationalsozialistischen Terrorherrschaft geehrt werden.

 

In seiner Einführung wies Prof. Dr. Micha Brumlik vom Fritz-Bauer-Institut auf die vermeintliche Paradoxie zwischen der sehr liberalen Strafrechtspolitik Fritz Bauers und dem scharfen Vorgehen gegen NS-Täter hin, und benannte das Spannungsverhältnis zwischen Selbstbestimmung und Determination des Menschen als einen der entscheidenden Ausgangspunkte der Überlegungen Bauers. Die Schwierigkeiten im Umgang mit individueller Verantwortung sowie der Sicherung der Gesellschaft vor Straftaten wurden in den folgenden Vorträgen immer wieder thematisiert.

 

Das erste Referat stand unter dem Titel „Die Würde des Menschen ist unantastbar - Interpretation einer Verfassungsnorm in der Tradition Fritz Bauers“. Der Hannoveraner Politikwissenschaftler Prof. Dr. Joachim Perels betonte vor allem die historische Dimension des Begriffs der „Würde“. Im Gegensatz zu einem voraufklärerischen Verständnis von „Würde“ - das in erster Linie die Würde des Staates oder des aktuellen Regimes im Blick hat - und wie es von Staatsrechtlern von Thomas Hobbes bis Ernst Forthoff vertreten worden sei, stand bei Bauer der Begriff der „Würde“ des Menschen vor allem für die Selbstbestimmung und die freie Entfaltung des Einzelnen.

 

Der Frankfurter Strafrechtler Prof. Dr. Klaus Lüderssen befasste sich in seinem Vortrag mit der „Philosophie der Humanisierung des Strafrechts - Fritz Bauers Denken im Lichte der weiteren Entwicklung“. Als strafrechtspolitische Forderung stellte er dabei unter anderem die Forderung nach einer strikten Trennung von Schuldprinzip und Vergeltung auf. Dieses Problem sei auch Fritz Bauer bewusst gewesen. Im Gegensatz zu einem „Feind-Strafrecht“ sei ein „emphatisches“ Strafrecht nötig.

 

Die Diskussionen über Sicherungsverwahrung und Sexualstraftaten nahm Dr. Bernhard Haffke, Professor an der Universität Passau, zum Anlass, „Autoritäres Sicherheitsdenken in Justiz, Medien und Politik“ aufzuspüren. Das Schuldstrafrecht werde zunehmend von einem „Kriminalsicherheitsrecht“ abgelöst, das nur die (vermeintliche) Gefährlichkeit des Täters für die Zukunft im Blick habe.

 

Mit zahlreichen Beispielen aus der Literatur illustrierte Prof. Dr. Michael Walter aus Köln seinen Vortrag „Kategorischer Imperativ und Formen der Neutralisation elementarer Normen: von Kant bis Dürrenmatt“. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage nach den Methoden des Täters, den moralischen Unrechtsgehalt seiner Tat zumindest verbal zu neutralisieren. Beispiel dafür seien Ansichten wie die des Ladendiebes, jeder Laden kalkuliere eben mit einer bestimmten „Schwundquote“ und sei deshalb durch den Diebstahl nicht wirklich geschädigt, oder die Meinung von Alt-Bundeskanzler Kohl, seine gesetzliche Pflicht, über die Namen von Geldspendern Auskunft zu geben, sei seinem privaten Ehrenwort nachgeordnet.

 

Die Entwicklung der strafrechtspolitischen Diskussion zwischen 1920 und 1960 zeichnete der Marburger Historiker Kai Nauman nach. Zentral sei dabei die Auseinandersetzung linker und rechter Interpreten der Theorien Franz von Liszt gewesen. Hatten vor der Machtübertragung an die Nationalsozialisten 1933 die „Links-Lisztianer“ einige Erfolge erzielen können, so stellte die Strafrechtspolitik des 3. Reiches beispielsweise mit seinen „Justizlagern“ zur Unterbringung von Straftätern gewissermaßen den Triumph der „Rechts-Lisztianer“ dar. Erst in den 1950er Jahren konnten wieder fortschrittliche Positionen - unter großer Mithilfe von Fritz Bauer - in der rechtspolitischen Debatte an Bedeutung gewinnen.

 

Prof. Dr. Johannes Feest aus Bremen stellte in seinem Vortrag die Frage nach einer „Kehrtwende in der Strafvollzugsreform? Eine Analyse der Lockerungspolitik der Länder“. Die Aufnahme des Prinzips, das Leben in der Haft müsse dem Leben in der Freiheit angeglichen sein in den § 2 des Strafvollzugsgesetzes von 1977 sei auch eine Forderung Fritz Bauers gewesen. Die aktuelle Realität sei von diesem Prinzip weit entfernt.

 

Eine ähnliche Problematik sprach Dr. Gerhard Rehn in seinem Vortrag „Die verratene Reform - Bemerkungen zur Situation des Strafvollzuges“ an. Der rechtspolitische Diskurs vieler Landesregierungen sei vor allem als symbolische Politik zu werten, so wenn beispielsweise der hessische Justizminister Christean Wagner davon spreche, in seinem Land den „härtesten Strafvollzug“ in der Bundesrepublik schaffen zu wollen. Von den Zielen der Strafrechtsreformbewegung, vor allem der Bewegung hin zu mehr Spezialprävention, sei diese Rhetorik weit entfernt.

 

Der Bedeutung des „Widerstandsbegriffs Fritz Bauers im Demokratisierungsprozess der Bundesrepublik Deutschland“ wandte sich die Berliner Wissenschaftlerin Claudia Fröhlich zu. Dabei sei Fritz Bauer ein ganz entschiedener Vertreter des „Widerstandsrechts des kleinen Mannes“ gewesen, und habe anders als der BGH in den 1969er Jahren den Widerstand gegen das NS-Regime als Samen der demokratischen Politik gesehen, unabhängig davon ob dieser - wie vom BGH verlangt - gut geplant und mit Aussicht auf Erfolg durchgeführt wurde. Diese Interpretation des Widerstandsrechts habe mit zur demokratischen Konstruktion der Bundesrepublik beigetragen.

 

Die Tagung machte deutlich, wie fruchtbar auch heute noch die Auseinandersetzungen mit den Ideen und Vorschlägen von Fritz Bauer sein kann.

 

Nachdenklich machen sollte allerdings, dass die zentralen Fragestellungen bis heute dieselben geblieben sind. Fortschritte in der Humanisierung des Strafrechts und des Strafvollzugs stehen auf wackeligen Beinen. Dass dies international der Fall ist, ist durch die Vorgänge in Guantanamo und in den amerikanischen Gefängnissen im Irak jüngst deutlich geworden. Dass Fortschritte in der Strafrechts- und Strafvollzugspolitik in der Bundesrepublik ebenfalls nie dauerhaft gewonnen worden sind, sondern der ständigen Verteidigung und Weiterentwicklung bedürfen, machte die Tagung sehr eindrucksvoll deutlich.

 

 

Thilo Scholle, Jura-Student an der Uni Münster

 


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