Der Beitrag der Juristen zur Verfolgung und Ermordung der Juden
09.11.2004 Regionale Tagung in Schleswig.
Der Jahrestag der Novemberprogrome von 1938 ist ebenso Anlaß, an die Verbrechen während der nationalsozialistischen Diktatur zu erinnern, wie es im Mai der Jahrestag der Befreiung von dieser Diktatur war. Die tagung in Schleswig am 09.11.2004 ist durch den regionalen Bezug der Vertreibung jüdischer Rechtsanwälte aus Schleswig-Holstein ergänzt worden und richtet sich insbesondere an Forumsmitglieder und andere Interessierte in Norddeutschland.
Das Forum Justizgeschichte e. V. veranstaltete in Kooperation mit dem Fritz Bauer Institut am 7. und 8. Mai 2004 eine Fachkonferenz „Der Beitrag der Juristen zur Verfolgung und Ermordung der Juden“ in Frankfurt.
Gegenstand der Tagung war ein von der Geschichtswissenschaft weitgehend außer Acht gelassenes Kapitel der Judenverfolgung der Jahre 1933 bis 1945. Es ging um den Tatbeitrag der Juristen. Juristen entfalteten große Energie sowohl bei der Entrechtung der Juden allgemein wie auch bei der Durchführung und Absicherung des Mordprogramms. Indem Juristen die Unrechtmaßnahmen in juristische Formen kleideten und ihre Urteile mit dem Schein der Rechtmäßigkeit versahen, gewährten sie den Machthabern eine weitaus wirksamere Unterstützung, als dies mit offensichtlich willkürlich durchgeführten Maßnahmen zu erreichen gewesen wäre. Unter dem Einsatz ihres gesamten gediegenen juristischen Methodeninstrumentariums, auch durch von ihnen erarbeitete gesetzgeberische Technik, errichteten sie vor dem Terror eine Legalitätsfassade. Sie kamen nicht trotz ihrer juristischen Ausbildung sondern mit Hilfe bestimmter, noch zu „normalen“ Zeiten erlernten Rechtstechniken zu ihren mörderischen Ergebnissen.
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