Forum Justizgeschichte e.V.

Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

Fallbeispiele

In fast allen Anwendungsfällen wird der vorgebliche Gesetzeszweck - die ihr Recht suchenden vor Nachteilen zu bewahren - in sein genaues Gegenteil verkehrt.

 

 




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