Freispruch Major Pfaff
Major Pfaff zum Oberstleutnant befördern
"Juristen fordern Verteidigungsminister Struck auf, den Major Pfaff zum Oberstleutnant zu befördern"
Mit einem Offenen Brief hat das FORUM JUSTIZGESCHICHTE den Bundesverteidigungsminister aufgefordert, den Major Pfaff, den das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 22. Juni 2005 vom Vorwurf der Befehlsverweigerung aus Gewissensgründen freigesprochen hat, unverzüglich zum Oberstleutnant zu befördern. Zur Begründung wird ausgeführt:
Major Pfaff gebührt zum einen das Verdienst, das Prinzip und das Bild vom Bürger in Uniform in beispielhafter Weise in die Realität der Bundeswehr eingebracht und realisiert zu haben. Er hat dabei zunächst Maßregelungen, die Degradierung zum Hauptmann und gar, wenn es nach dem Bundesdisziplinaranwalt gegangen wäre, die Entfernung aus der Bundeswehr zu gewärtigen gehabt.
Zum anderen hat der Mut und die Haltung von Major Pfaff dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit gegeben, klarzustellen, in welchem Verhältnis das Grundrecht auf Gewissensfreiheit zur Gehorsamspflicht des Soldaten steht. Die damit verbundene Gewichtung mag es dem einen oder anderen Vorgesetzten schwerer machen, im Einzelfall seinen Befehlen unmittelbare Befolgung zu verschaffen. Sie wird jedoch zu einer weiteren Demokratisierung der Streitkräfte mit mündigen Soldaten führen, denen das Bundesverwaltungsgericht deutlich vor Augen geführt hat, welchen Wert die Verfassungsordnung hat, die es zu verteidigen gilt.
Dieses Verdienst von Major Pfaff, soldatisches Verhalten und demokratische Verantwortung in eindrucksvoller Weise vorgelebt zu haben, erfordert auch von Seiten der Bundeswehrführung eine Würdigung, die zumindest durch eine Beförderung zu realisieren wäre.
Das Ministerium kann auf diese Weise dem Eindruck entgegenwirken, es hielte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für eine Niederlage und nicht für einen Gewinn für die Demokratisierung der Gesellschaft
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