Konferenz: Terrorismusbekämpfung und Menschenrechtsschutz
Konferenz am 4./5. Oktober 2007 in Berlin
Noch sechs Jahre nach den Anschlägen vom 11. September 2001 in New York ist die Innenpolitik der europäischen Regierungen vom Paradigma der Terrorismusbekämpfung dominiert. In dem zeitlich und regional unbegrenzten »Krieg gegen den Terror« verschwimmen die Grenzen zwischen Polizei- und Strafrecht, als klassischen Gebieten der Innenpolitik, und militärischen Einsätzen, traditionell Maßnahmen der Kriegs- und Außenpolitik. Menschenrechte werden dabei immer wieder verletzt. In vielen Ländern, wie in Großbritannien und Deutschland, wurden gesetzliche Maßnahmen zur »Bekämpfung des Terrorismus« für ganz oder teilweise verfassungs widrig erklärt. Unbeeindruckt davon schlagen Innenpolitiker der EU-Staaten gesetzliche Regelungen vor und setzen Gesetze und Maßnahmen durch, die bis an die Grenzen des verfassungs rechtlich Zulässigen gehen – und oft darüber hinaus.
Konferenzprogramm (PDF)
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