Forum Justizgeschichte e.V.

Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

Ministerin will unentgeltlichen Rechtsrat freigeben

Ministerin will unentgeltlichen Rechtsrat freigeben


Regierung lockert Anwaltsmonopol

Ministerin will unentgeltlichen Rechtsrat freigeben / Keine Zugeständnisse

an Versicherungen

jja. HAMBURG, 21. Mai. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat

angekündigt, unentgeltliche Rechtsberatung zu "karitativ-altruistischen"

Zwecken freizugeben. Das bisherige Verbot solcher Ratschläge von

Nichtjuristen durch das Rechtsberatungsgesetz sei nicht "mit dem Gedanken

bürgerschaftlichen Engagements vereinbar", sagte Zypries am Freitag in

Hamburg auf dem 55. Deutschen Anwaltstag. Eine völlige Freigabe von

außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen lehnte sie unter dem Applaus von

rund 1000 Anwälten ab. Wer Mandanten vor Gericht vertreten dürfe, solle

dagegen nur noch in den jeweiligen Prozeßordnungen geregelt werden.

Der "Schutz der Rechtsuchenden" müsse bei der geplanten Lockerung dadurch

gewahrt bleiben, daß Verbände nur durch entsprechend qualifizierte Personen

Rechtsrat erteilen dürften, sagte Zypries. Rechtsschutzversicherungen

dürften wegen möglicher Interessenkonflikte nicht die Erlaubnis für eine

Erstberatung erhalten. "Das muß in den Händen unabhängiger Rechtsanwälte

bleiben." Zypries äußerte zudem "persönlich" erhebliche Zweifel daran, daß

auch den an Fachhochschulen ausgebildeten Wirtschaftsjuristen die Erteilung

von Rechtsrat erlaubt werden solle. Falls dies doch geschehe, müsse aber

jedenfalls für Verbraucher deren Unterschied zu Anwälten erkennbar bleiben.

Die Ministerin will vor dem im September stattfindenden Deutschen

Juristentag einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung des

Rechtsberatungsgesetzes vorlegen.

Eine Absage erteilte Zypries den Forderungen des Deutschen Anwaltvereins

(DAV), die Juristenausbildung neu zu regeln und dadurch indirekt eine

Begrenzung des Berufszugangs zu schaffen. Erst kürzlich seien Studium und

Referendariat stärker auf den Anwaltsberuf ausgerichtet worden, sagte sie.

Dabei habe sich der Bundestag "in voller Kenntnis aller Argumente" gegen die

DAV-Vorschläge entschieden. Jetzt müßten die Änderungen erst einmal in die

Praxis umgesetzt und deren Chancen genutzt werden.

Der DAV-Präsident Hartmut Kilger forderte dagegen im Beisein der Ministerin

die Abschaffung des staatlichen Referendariats, an dessen Ende ein

"Einheitsjurist" für alle Berufssparten stehe. Angesichts eines "Sturzbachs"

von rund 8000 neuen Anwälten jedes Jahr könnten die Rechtspolitiker mit

Änderungen nicht länger warten. "Es ist 12 Uhr - die Zukunft der

Anwaltschaft hängt entscheidend von der Lösung dieses Problems ab." Jährlich

stünden rund 4000 junge Menschen in einem Lebensalter, in dem eine andere

Berufsorientierung nicht mehr möglich sei, vor einem Scherbenhaufen. Denn

bei diesem massenhaften Zugang zum Beratungsmarkt würden sie mangels anderer

Berufsperspektiven "Zwangsanwalt" oder "Scheinrechtsanwalt", warnte Kilger;

Tausende von ihnen hätten bereits jetzt mit dieser Tätigkeit keine Chance

zum Überleben.

Der Anwaltsverband fordert statt dessen, daß sich künftig jeder Absolvent

bereits nach dem Ersten Juraexamen entscheiden muß, ob er später Anwalt

werden will. In diesem Fall müsse er - wie dies bei Steuerberatern längst

ohne verfassungsrechtliche Bedenken üblich sei - einen Anwalt finden, der

ihm einen Ausbildungsplatz biete. Das führe zu einer wünschenswerten

"Zugangssteuerung über den Markt", sagte Kilger. Denn bei sinkendem

Mandatsaufkommen gebe es dann weniger Ausbildungsplätze und damit weniger

Nachwuchs.

Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.05.2004, Nr. 118 / Seite 11


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