Ministerin will unentgeltlichen Rechtsrat freigeben
Ministerin will unentgeltlichen Rechtsrat freigeben
Regierung lockert Anwaltsmonopol
Ministerin will unentgeltlichen Rechtsrat freigeben / Keine Zugeständnisse
an Versicherungen
jja. HAMBURG, 21. Mai. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat
angekündigt, unentgeltliche Rechtsberatung zu "karitativ-altruistischen"
Zwecken freizugeben. Das bisherige Verbot solcher Ratschläge von
Nichtjuristen durch das Rechtsberatungsgesetz sei nicht "mit dem Gedanken
bürgerschaftlichen Engagements vereinbar", sagte Zypries am Freitag in
Hamburg auf dem 55. Deutschen Anwaltstag. Eine völlige Freigabe von
außergerichtlichen Rechtsdienstleistungen lehnte sie unter dem Applaus von
rund 1000 Anwälten ab. Wer Mandanten vor Gericht vertreten dürfe, solle
dagegen nur noch in den jeweiligen Prozeßordnungen geregelt werden.
Der "Schutz der Rechtsuchenden" müsse bei der geplanten Lockerung dadurch
gewahrt bleiben, daß Verbände nur durch entsprechend qualifizierte Personen
Rechtsrat erteilen dürften, sagte Zypries. Rechtsschutzversicherungen
dürften wegen möglicher Interessenkonflikte nicht die Erlaubnis für eine
Erstberatung erhalten. "Das muß in den Händen unabhängiger Rechtsanwälte
bleiben." Zypries äußerte zudem "persönlich" erhebliche Zweifel daran, daß
auch den an Fachhochschulen ausgebildeten Wirtschaftsjuristen die Erteilung
von Rechtsrat erlaubt werden solle. Falls dies doch geschehe, müsse aber
jedenfalls für Verbraucher deren Unterschied zu Anwälten erkennbar bleiben.
Die Ministerin will vor dem im September stattfindenden Deutschen
Juristentag einen Gesetzentwurf zur Liberalisierung des
Rechtsberatungsgesetzes vorlegen.
Eine Absage erteilte Zypries den Forderungen des Deutschen Anwaltvereins
(DAV), die Juristenausbildung neu zu regeln und dadurch indirekt eine
Begrenzung des Berufszugangs zu schaffen. Erst kürzlich seien Studium und
Referendariat stärker auf den Anwaltsberuf ausgerichtet worden, sagte sie.
Dabei habe sich der Bundestag "in voller Kenntnis aller Argumente" gegen die
DAV-Vorschläge entschieden. Jetzt müßten die Änderungen erst einmal in die
Praxis umgesetzt und deren Chancen genutzt werden.
Der DAV-Präsident Hartmut Kilger forderte dagegen im Beisein der Ministerin
die Abschaffung des staatlichen Referendariats, an dessen Ende ein
"Einheitsjurist" für alle Berufssparten stehe. Angesichts eines "Sturzbachs"
von rund 8000 neuen Anwälten jedes Jahr könnten die Rechtspolitiker mit
Änderungen nicht länger warten. "Es ist 12 Uhr - die Zukunft der
Anwaltschaft hängt entscheidend von der Lösung dieses Problems ab." Jährlich
stünden rund 4000 junge Menschen in einem Lebensalter, in dem eine andere
Berufsorientierung nicht mehr möglich sei, vor einem Scherbenhaufen. Denn
bei diesem massenhaften Zugang zum Beratungsmarkt würden sie mangels anderer
Berufsperspektiven "Zwangsanwalt" oder "Scheinrechtsanwalt", warnte Kilger;
Tausende von ihnen hätten bereits jetzt mit dieser Tätigkeit keine Chance
zum Überleben.
Der Anwaltsverband fordert statt dessen, daß sich künftig jeder Absolvent
bereits nach dem Ersten Juraexamen entscheiden muß, ob er später Anwalt
werden will. In diesem Fall müsse er - wie dies bei Steuerberatern längst
ohne verfassungsrechtliche Bedenken üblich sei - einen Anwalt finden, der
ihm einen Ausbildungsplatz biete. Das führe zu einer wünschenswerten
"Zugangssteuerung über den Markt", sagte Kilger. Denn bei sinkendem
Mandatsaufkommen gebe es dann weniger Ausbildungsplätze und damit weniger
Nachwuchs.
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22.05.2004, Nr. 118 / Seite 11
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