Forum Justizgeschichte e.V.

Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

NRV

Neue Richtervereinigung NRV

Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten Landesverband Hamburg

 

Sprecherin des Landesverbandes Hamburg: Sabine Happ-Göhring Lindenstrasse 37 21218 Seevetal

 

Hamburg, 24. Juni 2004

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der Ankündigung des Senats, die drei sozialtherapeutischen Anstalten Hamburgs zu schließen und die sozialtherapeutische Versorgung in die bestehenden Einrichtungen zu integrieren, weisen die in der Neuen Richtervereinigung zusammengeschlossenen Richter und Staatsanwälte auf Folgendes hin:

 

Sofern die Sozialtherapeutischen Anstalten in Bergedorf und Altengamme sowie die Übergangsanstalt Moritz Liepmann Haus in Altona tatsächlich geschlossen werden, wird damit ein wichtiger Teil eines auf Resozialisierung hinarbeitenden Vollzuges in Hamburg zerstört. Die Schließung verstößt gegen die Regelungen des Strafvollzugsgesetzes. Eine Fortführung dieser Arbeit im Rahmen anderer Anstalten ist wegen der unterschiedlichen Konzepte von diesen und anderen Anstalten unmöglich. Es drängt sich der Verdacht auf, die Sparmaßnahmen könnten benutzt werden, um den Behandlungsvollzug, der wohl nicht in die Zielorientierung des Justizsenators passt, zu beenden.

 

Die Ausrichtung des Vollzuges am Ziel der Resozialisierung steht nicht im Belieben politischer Ausrichtung, sondern ergibt sich als klarer gesetzlicher Auftrag aus dem Strafvollzugsgesetz.

 

Gemäß § 2 Strafvollzugsgesetzes  soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten; deshalb ist gemäß § 3 Strafvollzugsgesetz der Vollzug darauf auszurichten, dass er dem Gefangenen hilft, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern.

 

Mit dieser gesetzlichen Vorgabe ist ein Strafvollzug, der in erster Linie der Verwahrung dienen soll, nicht zu vereinbaren.

 

In der Sozialtherapeutischen Anstalt Bergedorf wird eine anerkannt erfolgreiche Arbeit auf dem Gebiet der Behandlung von Sexualstraftätern geleistet. Diese, für die Sicherheit der Bürger in dieser Stadt besonders bedeutsame Arbeit darf auf keinen Fall gefährdet werden!

 

Dies gilt auch für die Anstalt in Altengamme. Hier werden 60 Insassen behandelt, die wegen meist schwerwiegender Gewalttaten zu Freiheitsstrafen verurteilt wurden. Der beste Schutz der Öffentlichkeit vor weiteren Taten dieser Menschen nach ihrer Entlassung besteht in einer möglichst guten Vorbereitung auf ihr Leben in Freiheit.

 

Im Moritz Liepmann Haus werden Gefangene am Ende einer langen Freiheitsstrafe auf ein Leben in Freiheit vorbereitet. Jeder Kundige weiß, dass durch längeren Anstaltsaufenthalt die meist ohnehin schwachen sozialen Fähigkeiten der Insassen weiter vermindert werden. Ohne gezielte Vorbereitung der Entlassung ist oft der Rückfall vorprogrammiert. Um dem entgegen zu wirken, ist in dieser Übergangsanstalt ein Konzept entwickelt worden, das den Insassen hilft, die zur Vorbereitung ihres Lebens in der Freiheit notwendigen Schritte zu tun.

 

Es ist eine Illusion, dass diese Arbeit im Rahmen anderer Anstalten fortgesetzt werden könnte. Die Regeln, die in sozialtherapeutischen Anstalten aufgestellt werden, unterscheiden sich grundlegend von denen traditioneller Anstalten. Unterschiedliche Regeln für Insassen einer Anstalt sind aber Zündstoff, den keine Institution verträgt.

 

Grundlage einer erfolgreichen Arbeit in einer Sozialtherapeutischen Anstalt ist die Bildung einer therapeutischen Gemeinschaft. Dazu ist eine Anstaltsgröße, in der sich persönliche Beziehungen bilden können, erste Voraussetzung. Eine Abteilung einer anderen Anstalt ermöglicht diese Struktur nicht. Deshalb schreibt § 123 Abs.1 Strafvollzugsgesetz von den übrigen Vollzugsanstalten getrennte sozialtherapeutische Anstalten vor.

 

Auch angesichts der bedrängten Finanzlage der Freien und Hansestadt Hamburg ist die Schließung dieser Anstalten nicht vertretbar. Ob die angekündigten Einsparungen von 0,7 Mio. € realisierbar sind, erscheint nach neueren Informationen fraglich. Selbst diese Summe wäre im Verhältnis zu den Kosten der Überkapazität der JVA Billwerder geringfügig. Hingegen würden mit der Schließung Strukturen, die das Ergebnis langjähriger Arbeit und Erfahrung sind, dauerhaft zerstört.


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