Forum Justizgeschichte e.V.

Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

Offener Brief

OFFENER BRIEF AN DEN SENAT VOM 18. JUNI 2004

VON RICHTERINNEN UND RICHTERN DER STRAFVOLLSTRECKUNGSKAMMERN BEI DEM LANDGERICHT HAMBURG

UND VON DEN VOLLSTRECKUNGSLEITERN DES JUGENDSTRAFVOLLZUGES

 

I.

 

Mit großer Betroffenheit und äußerstem Befremden haben wir am 15. Juni 2004 völlig überraschend zur Kenntnis nehmen müssen, dass die Sozialtherapeutischen Anstalten Bergedorf und Altengamme und die Übergangsanstalt Moritz-Liepmann-Haus mit insgesamt rund 150 Haftplätzen entgegen fachlichem Rat geschlossen werden und ihre Aufgaben in andere Anstalten überführt werden sollen.

In dienstlichen Besprechungen mit dem Strafvollzugsamt bestand stets Einvernehmen dahin, dass die drei genannten Anstalten zur sachgerechten Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben des Strafvollzuges unverzichtbar sind. Zudem schreibt § 123 Abs.1 StVollzG von den übrigen Vollzugsanstalten g e t r e n n t e sozialtherapeutische Anstalten vor.

Mit der jetzt geplanten Maßnahme wird ohne überzeugende Gründe das Herzstück des Hamburger Strafvollzuges zerschlagen, obgleich gerade dort weit überdurchschnittliche Erfolgsquoten im Sinne einer Rückfallverhinderung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten erzielt worden sind. Die Fortsetzung von 35 Jahren erfolgreicher und bundesweit vorbildlich effektiver Opferschutzarbeit wird zu Lasten der Sicherheit der Bevölkerung mit einem Federstrich unmöglich gemacht. Es ist fachlich belegt, dass sich die vergleichsweise hoch wirksamen Konzepte der integrativen Sozialtherapie und der intensiven sozialpädagogischen Betreuung nicht in einer normalen Gefängnis-Atmosphäre verwirklichen lassen.

 

II.

Wir verkennen nicht, dass es zu den anstehenden Aufgaben des Senats gehört, den Hamburger Haushalt zu konsolidieren. Wir halten aber die Absicht, durch die Schließung der drei Anstalten 0,7 Mio. Euro/Jahr einzusparen, für nicht geboten, weil an anderer Stelle im

Hamburger Strafvollzug ohne sachliche Notwendigkeit Millionenbeträge ausgegeben werden, die ersichtlich eingespart werden könnten.

1.)Die im Jahre 2002 vom Senat vorgenommene Überplanung des Neubaus der JVA Billwerder mit einer Kapazität von 800 Haftplätzen, die ausweislich der Bürgerschafts-Drucksache 17/802 vom 7. Mai 2002 zu einer Kostenerhöhung von 42,8 Mio. Euro führt, ist sachlich völlig überdimensioniert. Entgegen den für die Überplanung zugrunde gelegten Prognosen hat sich die Jahresdurchschnittsbelegung der Strafanstalten in Hamburg weitaus geringer erhöht als in der Bürgerschafts-Drucksache erwartet:

 

Jahr  Prognose BDr. 17/802  Tats. Jahres-
durchschnittsbelegung  
Abweichung von
der Prognose 
 
2001   2899   
2002  +7% 3266 3062 - 204  
2003 +5% 3429 3134 - 295  
2004 +5% 3600 2956 (1-4/04) - 644  
2005 +5% 3780    
     

Im Hinblick auf die damit seit längerem deutlich erkennbare Schaffung von zu vielen Haftplätzen in Hamburg sollte der Senat unter Kenntnisnahme von dem überragenden Stellenwert der hier in Frage stehenden Anstalten im Hamburger Vollzug überdenken, ob sich das angestrebte Sparvolumen von 0,7 Mio. Euro/Jahr im Hamburger Vollzug nicht in vielfacher Größe durch eine sachgerechte Anpassung des Neubaus der JVA Billwerder an den tatsächlichen Bedarf erzielen lässt, zumal der zweite Bauabschnitt erst vor wenigen Monaten begonnen hat.

Die Gestehungskosten für einen Haftplatz werden in der Bürgerschafts-Drucksache mit 115.000 Euro angegeben. Allein die sächlichen Folgekosten für die Gebäudeunterhaltung des viel zu großen Neubaus werden mit 1,4 Mio. Euro/Jahr - mithin dem doppelten Betrag der hier angestrebten Sparquote – ausgewiesen.

2.) Als weitere Alternative zu der geplanten Kosteneinsparung greifen wir einen Vorschlag von Herrn Dr. Rehn, dem ehemaligen Leiter der Abteilung für Vollzugsplanung im Strafvollzugsamt, aus dessen offenen Brief an den Herrn Justizsenator vom 16. Juni 2004 auf.

Herr Dr. Rehn fragt dort zutreffend: Warum wird der erfolgreiche Behandlungsvollzug vernichtet, wenn doch mit der Schließung der ohnehin baufälligen JVA Vierlande eine gute Alternative zur Verfügung steht?

 

Ansprechpartner für die Medien:

Reinhold Roth, VRiLG, Strafvollsteckungskammer, Tel. 42843-2234

Horst Becker, VRiLG, Strafvollstreckungskammer, Tel. 42843-4162

Margrit Glogau-Urban, RiAG, Vollstreckungsleiterin Jugendstrafvollzug, Tel. 42843-2304


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