Rehn gibt Amt als Anstaltsbeirat auf
Dr. Gerhard Rehn 22869 Schenefeld, den 16.06.2004
Am Pulverberg 9
Tel.: 040.8302289
E-mail: GerhardARehn@aol.com
Herrn
Justizsenator Dr. R. Kusch
Drehbahn 36
20354 Hamburg
Herr Justizsenator,
ich gebe hiermit mein Amt als Anstaltsbeirat der JVA Fuhlsbüttel auf.
Der Verpflichtung im Sinne des § 163 Strafvollzugsgesetz (Aufgabe der Beiräte) folgend, schließe ich dies ab, indem ich auf durch Sie verursachte und geplante Fehlentwicklungen im Hamburger Strafvollzug hinweise und dies nachrichtlich Personen und Stellen bekannt gebe, von denen ich annehme oder erwarte, dass sie sich für die Folgen Ihres Handelns interessieren.
Mit der Absicht, die Sozialtherapeutischen Anstalten Bergedorf (eröffnet 1969) und Altengamme (seit 1984) sowie die Übergangsanstalt Moritz Liepmann Haus in Altona (seit 1973) aufzugeben, erreicht Ihr vollzugspolitisches Handeln einen schmachvollen Höhepunkt. Trotz aller Befürchtungen bestand bisher die Hoffnung, dass Sie diesen Schritt nicht wagen würden, zumindest deshalb nicht, weil kriminologischer Sachverstand bislang in allen Fraktionen der Bürgerschaft vermutet werden konnte.
Jedoch stimmten schon vergangene Entwicklungen misstrauisch. Ungehindert konnten Sie – um nur das Wichtigste zu nennen – den offenen Strafvollzug weitgehend abgeschaffen und die Gewährung von Lockerungen des Vollzuges (Ausgang, Urlaub, Freigang) zunehmend reduzieren. Sie haben den für viele Täter ausreichenden und geeigneteren offenen Vollzug durch den sehr viel kostenintensiveren geschlossenen Vollzug ersetzt und für die Umsetzung dieses Vorhabens große Summen verbaut. Weitere investive Mittel und dauhaft viel Geld für den Betrieb der Anstalt Billwerder sind erforderlich. Schon früh war befürchtet worden, dass dies am Ende zu Lasten des intensiven Behandlungs- und Eingliederungsvollzuges gehen würde. Denn mit Ihren Maßnahmen und mit dem, was Sie gesagt und auch mit dem, was Sie nicht gesagt haben, machten Sie schon früh deutlich, dass Sie von Resozialisierung im Rahmen der Strafverbüßung nicht viel halten. Es bleibt unklar, wofür Sie statt dessen letztlich stehen. Die Folgen Ihrer Politik sind aber schon jetzt deutlich: Sie führen zurück in die für einfache Naturen überschaubar klare, aber auch lebensfeindliche und lebensfremde Welt des halbmilitärisch geordneten Verwahrvollzuges. Es liegt auf der Hand, dass lebensuntüchtige Menschen in einem solchen Vollzug an Tüchtigkeit und sozialer Verantwortung nichts gewinnen können, sondern – im Gegenteil – weiter beschädigt werden und verwahrlosen. Durch die strikte Reduzierung des offenen Vollzuges, den Abbau von Lockerungen und die Schließung der sozialtherapeutischen Einrichtungen nehmen Sie Gefangenen und Mitarbeitern eine Perspektive, auf die hin vollzugliche Arbeit lohnend ausgerichtet werden kann. Mittel- und langfristig nimmt die Unsicherheit in Hamburg und in den Anstalten daher zu.
Genau diese Entwicklung treibt nun einem Höhepunkt zu. Es kann keinem Hamburger, erst recht nicht den mit Sachverstand ausgestatteten Politikern und Medienvertretern gleichgültig sein, wenn nun die behandlungs- und eingliederungsintensiven 45 Plätze des Moritz-Liepmann-Hauses (davon 7 für straffällige Frauen), die 42 der Anstalt Bergedorf und die 60 der Anstalt Altengamme (6 für Frauen) aufgegeben, bzw. in andere Einrichtungen verlagert werden. Auch Sie, Herr Senator, sollten noch einmal darüber nachdenken, ob sich dieser Schritt mit einer humanen und sozialstaatlich gebundenen sowie rationalen Gestaltungsgrundsätzen verpflichteten Strafvollzugspolitik verträgt.
Sie wissen wahrscheinlich, dass in der Sozialtherapeutischen Anstalt Bergedorf schwerpunktmäßig Sexualstraftäter sowie andere gefährliche Straftäter und in der Anstalt Altengamme ebenfalls überwiegend wegen Verbrechen gegen Leib und Leben verurteilte Täter mit großem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter behandelt werden. Bekannt ist Ihnen wahrscheinlich auch, dass der rückfallsenkende Effekt dieser Arbeit in Untersuchungen nachgewiesen worden ist. Die Wirksamkeit dieser Arbeit ist aber an enge Voraussetzungen gebunden.
Ich kann in diesem Schreiben die behandlungswirksamen Faktoren der Straftäterbehandlung nicht umfassend darstellen. Sie müssten Ihnen eigentlich auch bekannt sein, obwohl ich daran leider auch Zweifel haben muss. Aber wie dem auch sei: Der internationale Stand der Forschung hat gezeigt, dass Straftäterbehandlung erfolgreich ist, wenn die folgenden „Wirkfaktoren" gegeben sind: ein theoretisch fundiertes Behandlungskonzept, ein klar strukturierter institutioneller Rahmen, geeignetes, ausreichendes und fest zugeordnetes Personal, ein günstiges Institutionsklima, dynamisierte Diagnosen und problemnahe, eher kognitiv und behavioral orientierte Behandlung, ferner die Stärkung der vorhandenen protektiven Faktoren, eine abgestufte Überleitung in Freiheit (Vollzugslockerungen) sowie Nachsorge und Rückfallprävention. Man spricht zusammenfassend auch vom Konzept der „integrativen Sozialtherapie", um deutlich zu machen, dass erst die Summe aller Teile volle Wirksamkeit verspricht.
Sie können davon ausgehen, dass sich die Hamburger Einrichtungen nicht nur erfolgreich bemühen, diesen Standards gerecht zu werden; sie haben vielmehr selbst zu deren Entwicklung wichtige Beiträge geleistet. Sie sind führend auf ihrem Gebiet und genießen große Anerkennung. Mit ihrer geschichts- und sachblinden Abschaffung würde vollzugspolitisches Kapital erster Güte verschleudert.
Wenn Sie glauben, gleiche Effekte ließen sich durch die Verlagerung des Bergedorfer Aufgabenbereichs etwa in die JVA Fuhlsbüttel und die des Altengammers in die JVA Glasmoor erzielen, dann muss ich Ihnen deutlich sagen, dass dies ein Trugschluss ist. Das Konzept der integrativen Sozialtherapie würde mit der Umwandlung in Abteilungen des Regelvollzuges sterben. Das liegt auch auf der Hand: Denn die vollzuglichen Grundlinien würden nicht mehr durch das sozialtherapeutische Konzept bestimmt werden, sondern unausweichlich durch die organisatorischen Strukturen und die Sicherheits- und Ordnungsvorstellungen der großen Gesamtanstalt. Wenn Sie das dennoch so umsetzen, dann ist das, was Sie dann „Sozialtherapie" nennen, ein Etikettenschwindel. Sie täuschen dann auch die Öffentlichkeit hinsichtlich der Umsetzung des Gesetzes zu Bekämpfung von Sexualdelikten und anderen gefährlichen Straftaten vom Januar 1998, dass die Behandlung insbesondere der Sexualstraftäter bindend vorschreibt, weil Sie trotz besseren Wissens hinter dem Stand wissenschaftlicher Erkenntnis und praktischer Erfahrung zurück bleiben. Mehr noch: Sie zerstören eine optimale Struktur, um die uns Fachleute anderer Länder beneiden...
Sie werden dies alles vermutlich mit dem Hinweis auf unausweichliche Sparzwänge vom Tisch wischen wollen. Aber auch das geht in die Irre. Was Sie an Kosten durch mehr Unsicherheit verursachen, wird den Einspareffekt bei weitem übertreffen. Konkret und kurzfristiger ist aber auch zu fragen, wer denn die Kosten für die dann leer stehenden Gebäude in Altona, Bergedorf und Altengamme trägt und wie hoch diese im Vergleich sind. Und schließlich: Warum vernichten Sie den erfolgreichen Behandlungsvollzug, wenn doch mit der Schließung der ohnehin baufälligen JVA Vierlande eine gute Alternative zur Verfügung steht?
Mit der Hoffnung, dass ein Herzstück rationaler Strafvollzugspolitik für Hamburg noch gerettet werden kann...
Rehn
nachrichtlich diversen Personen und Stellen m.d.B. um Beachtung und ggfls. weitere Verbreitung
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