Forum Justizgeschichte e.V.

Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

Tageszeichen WDR3 14.11.05

Forum Justizgeschichte / Nürnberg


von Claus Menzel

in WDR3 Tageszeichen am 14.11.05 von 19.45 - 20.00 Uhr

(Mitschrift der Sendung)

 

Was war es denn nun? Ein – Zitat - „Rückfall in die Barbarei“, wie, noch vier Jahre später, der Anwalt Robert Servatius erklärte, in Nürnberg Verteidiger des Reichsjugendführers Baldur von Schirach und des Korps der politischen Leiter der NSDAP? Unverhüllte Siegerjustiz aufgrund eines neuen, bisher nirgendwo normierten Völkerrechts, wie der evangelische Landesbischof von Württemberg, Theophil Wurm, behauptete? Oder doch, so der amerikanische Jurist Telford Taylor, ein Versuch, „die Unzulänglichkeit des bestehenden Völkerrechts als Quelle einer Rechtsgarantie für den Frieden und die Menschenrechte“ zu beenden?

 

Auch heute, rund 60 Jahre nach jenem 18.Oktober 1945, an dem im Plenarsaal des Berliner Kammergerichts ein Internationales Militärtribunal die Anklageschriften gegen 24 prominente Vertreter des Dritten Reichs entgegennahm und ebenfalls rund 60 Jahre nach dem Beginn der so genannten Nürnberger Prozesse gegen die Hauptkriegsverbrecher am 20. November 1945, fallen die Antworten auf diese Fragen noch immer arg unterschiedlich aus. Richtig, dass die meisten Nürnberger Angeklagten Verbrechen zu verantworten hatten, die sich gegen die Menschlichkeit und den Frieden richteten, bezweifelt, abgesehen vielleicht von unbelehrbaren Neo-Nazis, niemand mehr. Doch so unumstritten die Legitimität der Anklagen sein mochte – die Legitimität der Ankläger war es nie. Und wo Juristen, wie bei dieser Veranstaltung des Forums Justizgeschichte und der Rechtsanwaltskammer Berlin, der Richter am Den Haager Internationalen Strafgerichtshof Hans Peter Kaul, die Nürnberger Prozesse für die Keimzelle eines neuen Rechts halten, verweisen andere kühl darauf, dass die Verletzung der Menschenrechte und das Führen von Angriffskriegen auch nach Nürnberg keineswegs so abgenommen haben, wie man sich das einst wohl versprochen hatte. Tatsächlich offenbart die Erinnerung an Nürnberg auch sechs Jahrzehnte später ein fundamentales Gebrechen unseres Rechtsverständnisses. Da ist die tradierte und gerade Juristen nahezu heilige These, dass als Verbrechen nur bestraft werden darf, was ein vor der Tat gültiges Gesetz eindeutig als Verbrechen definiert hat. Nulla poene sine lege, wie das auf juristisch heißt oder „Es kann doch heute nicht Unrecht sein, was damals Recht war“, wie es der Marinerichter Hans Filbinger einst formulierte. Zuständig für die Verabschiedung von Gesetzen aber sind und waren auch Regime, die sich jede Legalität locker zur Beute machten und denen etwa der deutsche Bundesgerichtshof noch in seinen Freisprüchen für Nazi-Richter ein Recht auf Selbstverteidigung einräumte. Schon 1947 begründete ja Bodo Freiherr von Hodenberg, immerhin Präsident des Oberlandesgerichts Celle, die Weigerung deutscher Richter, Nazi-Verbrechen zu verfolgen, mit der These, hier habe es sich nicht um Verbrechen gehandelt sondern um den Vollzug gültigen Rechts. Da ist aber auch die zwar keinem Gesetz aber den simpelsten Geboten der Moral verpflichtete Auffassung, dass Verbrechen auch dann Verbrechen sind, wenn sie, wie im Dritten Reich, mit dem besten Gewissen der Welt, weil von Amtes wegen begangen werden.

Wer aber definiert, wie die simpelsten Gebote der Moral aktuell und konkret auszulegen sind? Ein Kommentar der „Bild-Zeitung“ oder der „FAZ“, das Politbüro welcher Partei auch immer, die Kirche – und welche? Unterliegt nicht jede Definition auch zeitlichem Wandel und politischer Opportunität? Wer sich daran erinnert, wie alert deutsche Gerichte nach 1949 die in Nürnberg geltenden Grundsätze beiseite schoben, wie sanft und milde sie Nazi-Verbrechen wegurteilten und wie gnadenlos sie demgegenüber etwa mit den Grenzsoldaten der DDR umsprangen, könnte jedenfalls rasch in Versuchung geraten, Gebote der Moral nicht so ohne weiteres zur Grundlage eines nationalen oder internationalen Strafrechts machen zu wollen. Die völkerrechtliche Qualität der Nürnberger Prozesse wurde ja auch, wie der Bremer Jurist Gerhard Stuby in Berlin bemerkte, sowohl in der öffentlichen Meinung als auch in der Wissenschaft sehr schnell bestritten. Das, also Nürnberg, war Rache, Sieger- oder Besatzungsjustiz. Da half es nichts, dass der Amerikaner Jackson ausdrücklich erklärt hatte, die Nürnberger Grundsätze seien nicht nur den Deutschen sondern allen anderen gegenüber genau so gültig. Die Deutschen lernten schnell, sich nicht als Täter zu empfinden sondern als Opfer - erst der Bomben, dann der Willkür und schließlich einer angeblich unfairen Geschichtsschreibung. Und bei Nacht sind alle Katzen grau. Dass die gesellschaftliche, juristische und politische Akzeptanz der in Nürnberg entwickelten Prinzipien hierzulande wie anderswo zu wünschen übrig lässt, ist jedenfalls kaum zu übersehen. Die Erfordernisse des Kalten Kriegs machten deren verbindliche Kodifizierung so gut wie unmöglich und selbst dort, wo dies selten genug gelang, standen ihrer Anwendung stets machtpolitische Hindernisse im Weg. Ob USA oder Sowjetunion – Recht war und blieb, was als nützlich galt – Invasionen wie in Afghanistan, Folter und politische Morde wie in Südamerika, Kriege wie in Vietnam oder im Irak. Die moralische Rechtfertigung ist, Beispiel Kosovo, in erster Linie Aufgabe einer geschickten Nachrichtenpolitik. Und sich vor Gericht zu verantworten haben immer nur die Besiegten, nicht die Unbesiegbaren.

War Nürnberg also nur so etwas wie ein Versuch am untauglichen Objekt ? Den Optimismus, den manche Juristen in Berlin vertraten, muss man wirklich nicht teilen. Doch dass es heute so etwas gibt wie das 1998 in Rom verabschiedete Statut des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag ist eben auch ein Erbe von Nürnberg und ein Zeichen für Hoffnung selbst dann, wenn, bezeichnend genug, die USA und die Volksrepublik China die Zuständigkeit des Haager Gerichts bis heute nicht anerkennen wollen. Vielleicht aber ist es auch so, dass die Justiz die Aufgabe, international die Menscherechte und den Frieden zu sichern, schon deshalb nicht lösen kann, weil sie strafen soll, wo sie aufklären müsste. Gut möglich also, dass der Amerikaner Robert Kempner, einst Ankläger in Nürnberg, ganz richtig vermutete, als er kurz vor seinem Tod auf die Frage, wann auf der Welt nicht mehr einfach die Macht herrsche sondern ein von allen anerkanntes Recht, knapp antwortete: „In 500 Jahren“.


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