Forum Justizgeschichte e.V.

Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

Tagungsbericht Ralf Oberndörfer

Juristenausbildung kritisch besichtigt

Siebte Wissenschaftliche Fachtagung des Forum Justizgeschichte

Deutsche Richterakademie, Wustrau, 1. bis 3. Oktober 2005

 

Der „aufgeklärte Jurist“ ist das Ideal der Ausbildungsordnungen und einschlägigen Gesetze. Die Wirklichkeit in Universität, Referendariat und Beruf sieht oft ganz anders aus und ist geprägt von finanziellen Zielvorgaben, Arbeitsdruck und stetig zunehmender Stofffülle.

 

Auf der siebten wissenschaftlichen Fachtagung des „Forum Justizgeschichte“ unternahmen die knapp 90 TeilnehmerInnen unter Leitung des Vorsitzenden Dr. Helmut Kramer eine Bestandsaufnahme der letzten Jahrzehnte und suchten nach Wegen, durch die Etablierung rechtsgeschichtlicher Ausbildungsinhalte den juristischen Nachwuchs zur Kritikfähigkeit zu befähigen. Der Weg dorthin, das zeigten die Diskussionen, führt durch ein ziemlich enges Nadelöhr.

 

Ob die Zielgruppe kritische Inhalte überhaupt wolle, stellte cand. jur. Thilo Scholle von der Universität Münster in Frage. Die Mehrheit der Studierenden, die einen Job als Wirtschaftsanwalt in der Großkanzlei anstrebe, habe kein Interesse an Grundlagenfächern wie Rechtssoziologie oder Rechtsgeschichte, sondern wolle das, was der Lehrplan vorschreibt: ein schnelles Studium auf Fachhochschulniveau.

 

Die den Universitäten neu gewährte Freiheit, den Mangel selbst zu verwalten, schafft theoretisch Freiräume, eigene inhaltliche Schwerpunkte zu setzen. Dr. Andreas Fijal, Studiendekan am Fachbereich Jura der Freien Universität Berlin, berichtete jedoch, wie anstelle des kritisch und interdisziplinär geplanten Schwerpunktbereichs „Risiko und Sicherheit“ entsprechend den Interessen bestimmter Professoren „Wirtschafts- und Unternehmensrecht“ etabliert worden sei. Bedauerlich auch, dass die Grundlagenfächer einen eigenen Schwerpunktbereich bildeten, anstatt woanders integriert worden zu sein. So würden sie von der Mehrzahl der Studierenden umgangen. Positiv sei die Internationalisierung des Studienangebots. Durch die Vorgaben des Bolognaprozesses seien Abschlüsse wie Bachelor und Master auch in Jura nur eine Frage der Zeit. Ob Bologna zu einer ähnlichen Struktur führen werde wie die einphasige Juristenausbildung, wie aus dem Publikum angemerkt wurde, muß sich zeigen.

 

Die Intentionen jenes mehr als zehn Jahre währenden „Modellversuchs“ waren andere, wie Dr. Helmut Pollähne von der Universität Bremen erläuterte. Er hatte in Bielefeld einphasig studiert und lobte am Wechsel zwischen Universität und beruflicher Ausbildung vor allem die Praxisbezogenheit, die Möglichkeiten, interdisziplinär zu arbeiten und die unversitäre Abschlußprüfung. Diese Rahmenbedingungen hätten das Geschichtsbewußtsein einer Generation gestärkt, die das Echo der historischen Debatten der sechziger und siebziger Jahre noch viel unmittelbarer wahrnahm. Das Potenzial dieses Modells sei nicht einzuschätzen, da die Reform beendet worden sei, bevor sie ihre Wirkung überhaupt hätte entfalten könne. Der im Bremer Modell gesetzte Akzent auf Kriminalwissenschaften sei als Studienschwerpunkt jedoch bis heute gerettet worden.

 

Wie man nach der Ausbildung als Richter zu funktionieren hat, war Gegenstand der Referate von Dr. Rüdiger Söhnen und Hartmut Schneider. Söhnen, Vorsitzender Richter am OLG Dresden, betonte die Bedeutung des individuellen Menschenbildes und die Verantwortung des Richters, den Gang des Verfahrens und die Entscheidung für die Prozeßbeteiligten verständlich zu machen. Obwohl Recht sprechen viel mehr sei als Gesetzesanwendung, werde man gerade dafür jedoch nicht ausgebildet. Ebenso wenig werde man zu eigenständigen Entscheidungen ermuntert. Der Staat habe kein Interesse an einer Richterschaft, die alles in Frage stelle. Entsprechend sorge die Zahl der Fälle und die kontinuierliche dienstliche Bewertung dafür, dass etwas anderes als hM als untunlich begriffen werde.

 

Hartmut Schneider, Richter am Landgericht Lübeck, bezeichnete die Richter als „Kleriker der Marktwirtschaft“ und arbeitete den Zusammenhang zwischen der Priesterkaste früherer Epochen und der heutigen Richterschaft heraus. Mit der Einführung von Controlling habe sich Marktlogik pur auch in der Justizverwaltung angesiedelt, Effizienz als alleiniges Prinzip sehe kritisches Denken nicht vor.

 

Klaus Eschen, Strafverteidiger in Berlin, charakterisierte Justizjuristen als tendenziell ängstliche und konfliktarme Menschen, konnte in seinem Vortrag über die Arbeit linker Anwälte jedoch die eine oder andere dauerhafte Veränderung bis zum heutigen Tag konstatieren. Voraussetzung für eine offensive oder politische Verteidigung, die seit Mitte der sechziger Jahre praktiziert worden sei, seien mutige Mandanten gewesen, die die Gerichte herausforderten, die Reform der StPO, die den Anwälten Waffengleichheit verschaffte, und die Erfindung des Kopierers, mit dessen Hilfe der gleiche Wissensstand für alle Parteien hergestellt werden konnte. Im repressiven Klima dieser Zeit, in dem sich in der Anwaltschaft auch viele NS-Belastete tummelten, dauerte es lange, bis Richter und Staatsanwälte anfingen, Respekt für handwerklich solide begründete Argumentationen mit politischer Intention zu entwickeln. Mittlerweile hat das früher populäre Selbstverständnis, alle Juristen seien „Kameraden einer Rechtsfront“, auch in Moabit ausgedient. Wie kontrovers diese Zeit immer noch betrachtet wird, zeigte sich an der sehr unterschiedlichen Beurteilung der Rolle der Strafverteidiger der Roten Armee Fraktion in der anschließenden Diskussion.

 

Die literarische Auseinandersetzung mit der juristischen Ausbildung und somit Sozialisierung war Gegenstand des Vortrags von Prof. Dr. Ingo Müller aus Hamburg, der von F. C. Delius‘ „Mein Jahr als Mörder“ über Martin Walsers „Verteidigung der Kindheit“ einen Bogen bis zu Ernst Ottwalds „Denn sie wissen, was sie tun“ und Theodor Fontanes „Mathilde Möhring“ spannte. Eindrucksvoll war die Lesung aus Sebastian Haffners „Geschichte eines Deutschen“. Dieser beschreibt, wie „die Juden“ von der SA aus dem Kammergericht gejagt werden. Die Ohnmacht des kritischen Referendarius im Angesicht des Terrors machte die Notwendigkeit, auch in besseren Zeiten für die gute Sache zu kämpfen, äußerst deutlich.

 

Über das Wie war man sich dabei nicht unbedingt einig. Soll es über den Lehrplan gehen, die feste Verankerung von Geschichte im Kanon und in der Prüfung? So die Forderung von Hartmut Schneider. Privatdozent Ralf Frassek wies in seinem Vortrag über die Ausbildung im Nationalsozialismus darauf hin, wie sehr das römische Recht aus der Ausbildung verdrängt wurde. Andererseits ist die Kenntnis von Papinian und Kollegen auch kein Garant für ein demokratisches Berufsverständnis, wußten doch Leute wie Larenz oder Huber sicherlich mehr über die Digesten als kritische JuristInnen heute, wie Helmut Pollähne bemerkte. Geschichte allein kann es wohl nicht sein, und es ist fraglich, ob angesichts der Stoffmengen auch bei interessierten JuristInnen nicht ein Kapazitätsproblem auftritt. Die Vermittlung des Handwerkzeugs, die auch auf dieser Tagung immer wieder angemahnt wurde, verspricht vielleicht mehr Erfolg. „Die Methode gegen den Strich bürsten“, nannte Dr. Helmut Kramer das in seinem Vortrag, und auch Klaus Eschen bezeichnete „ die herrschende Rechtsordnung kennen und können“ als unabdingbare Voraussetzung für seine Praxis. Da die Methodenarbeit als Teil der Ausbildung fast völlig brachliegt, gäbe es hier sogar Bedarf. Die Schulung an der historischen Auslegung und die Arbeit mit den parlamentarischen Materialien böte dafür einen Anknüpfungspunkt, der Praxisrelevanz besitzt und die politische/soziale/ideologische Formung der Gesetze vermittelt. Dass es nicht unbedingt die Stoffmenge ist, die entscheidet, zeigte sich im Vortrag von Prof. Karl-Heinz Lehmann aus Burgdorf über die Juristenausbildung in der DDR. Das Problem dabei war nicht die oft belächelte äußerst knappe zwölfwöchige Ausbildung zum Volksrichter. Das Problem war die politische Steuerung und – wie so oft – die Willfährigkeit des beteiligten Personals. Dem „Wissen was“ könnte eine kritische Methodenschulung, ein „Wissen wie“ entgegengesetzt werden und mittelfristig sogar zu einer Reduzierung der Lehrpläne führen, ohne deshalb Jura in drei Monaten studieren zu müssen. Vielleicht ist ja die im Moment verabreichte Wissensmenge auch ein Mittel, keine Zeit mehr für die Schulung des Denkens zu lassen.

 

Die Dinge sind in Bewegung im Moment, nicht nur weil Europa und die Internationalisierung das Berufsfeld immer stärker prägen. Auch fehlt es trotz lautstarker Beteuerungen dem neoliberalen Entstaatlichungsmodell sowohl an einer gesellschaftlichen Mehrheit wie an einer tragfähigen politischen Idee (Ideologie), die den Antikommunismus alter Prägung ersetzen könnte. Daß in Zukunft Interesse an der Vermittlung kritischer Inhalte besteht, zeigten nicht zuletzt die VertreterInnen der jungen Generation, die den Weg nach Wustrau gefunden hatten.

 

 

Ralf Oberndörfer

Der Autor betreibt freiberuflich das Geschichtsbüro HISTOX in Berlin und sprach in Wustrau über die mündliche Prüfung im ersten juristischen Staatsexamen unter Berücksichtigung von Michel Foucaults „Überwachen und Strafen


Copyright © Forum Justizgeschichte e.V. 2003-2010