Thilo Scholle, stud. jur., Lünen/Münster
Thilo Scholle
„Justiz und Pazifismus im 20. Jahrhundert“
Unter dieser Überschrift fand vom 14.10. bis zum 16.10. eine Fachtagung in der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen in Recklinghausen statt. Veranstalter der Tagung waren gemeinsam das „Forum Justizgeschichte e.V.“ und die der Justizakademie angeschlossene „Dokumentations- und Forschungsstelle Justiz und Nationalsozialismus“.
Thema der Tagung: Das Vorgehen der Justiz gegen Pazifisten von der Kaiserzeit bis in die Bundesrepublik hinein. Im Mittelpunkt standen dabei die Gerichtsprozesse gegen Pazifistinnen und Pazifisten. Der Bogen spannte sich von den Hochverrats- und Beleidigungsprozessen gegen Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht während der Kaiserzeit über die großen Pazifistenprozesse der 1920er Jahre bis hin zum Umgang der Gerichte in der Bundesrepublik mit Gegnern des Nato-Doppelbeschlusses Anfang der 1980er Jahre. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf der Darstellung von methodischer Vorgehensweise und rechtsdogmatischen Begründungen in den Gerichtsverfahren. Ein Blick auf die tatsächlichen Beweggründe der Ankläger und Richter rundete diese Übersicht ab. Historische Vorträge trugen daneben Details und Hintergrundinformationen zur Entwicklung und Lage der Friedensbewegung in der jeweiligen Zeitepoche bei.
Der Umgang mit Pazifisten gerät in allen drei genannten Zeitabschnitten nicht zu einem Ruhmesblatt in der Geschichte der Justiz. Das Vorgehen war - mit äußerst unterschiedlichen Motivationen im Einzelnen - geprägt von Unverständnis und Misstrauen gegenüber der Zivilcourage und den antimilitaristischen Grundeinstellungen der vor Gericht gebrachten Menschen. Dass jemand aus Protest gegen eine Entscheidung der Obrigkeit zu Ungehorsam und Kritik aufrufen konnte, ging über den geistigen Horizont vieler im Gedankengebäude des wilhelminischen Obrigkeitsstaates verhafteten Richtern hinaus. In vielen Fällen ging diese Ignoranz dann nahtlos in offene politische Feindschaft über. Widerstand gegen die Staatsgewalt wurde im Gegenteil oft nur dann als legitim und „ehrenhaft“ angesehen, wenn er sich gegen die demokratisch gewählten Institutionen der Weimarer Republik richtete. Die in den 1920er Jahren geschaffene Rechtsfigur des „Staatsnotstandes“ zur Rechtfertigung von Fememorden spricht hier Bände.
Reichlich Stoff also für eine 2 ½tägige Veranstaltung. Die interessante Auswahl der behandelten Themen sowie die durchweg angenehme und kurzweilige Vortragsart der Referenten machten die Tagung zu einem rundum spannenden Erlebnis.
Im Folgenden soll der Versuch unternommen werden, schlaglichtartig einen Überblick über die auf der Tagung behandelten Themen zu geben.
Eingeleitet wurde die Tagung mit einem Vortrag des Bochumer Historikers HD Dr. Christian Jansen. Dieser gab einen kurzen Überblick über die Entwicklung des Pazifismus in Deutschland von etwa Mitte des 19. Jahrhunderts bis in die Anfangsjahre der Bundesrepublik. Ergänzt wurde dieser Überblick später um einige Lebensbilder bedeutender Pazifisten vor allem aus der Zeit der Weimarer Republik durch Professor Dr. Karl Holl.
Das Vorgehen der Justiz im Kaiserreich gegen Pazifisten stellte der Warschauer Historiker Professor Dr. Feliks Tych am Beispiel der Prozesse gegen die Sozialisten Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht dar. Besonders deutlich wurde hier die enge Verknüpfung zwischen Justiz und Machthabern durch den Einfluss vor allem des Kriegsministeriums auf die Eröffnung und Betreibung der Verfahren.
Ein bis heute wenig beachtetes Kapitel stellt der Umgang der Justiz in der Weimarer Republik mit Offizieren der Reichswehr dar. Eine Reihe von Offizieren wandelte sich unter dem Eindruck des 1. Weltkrieges zu Pazifisten. Sie sahen sich heftigen Anfeindungen und Anklagen gegenüber. Als der pazifistische Kapitänleutnant a.D. Hans Pasche von Reichswehrsoldaten „auf der Flucht“ erschossen wurde, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ohne gründliche Ermittlungen ein.
Dr. Gerd Hankel, der für das Hamburger Institut für Sozialforschung das UN-Tribunal für Ruanda beobachtet, referierte zu „Friedensrecht und Völkerrecht in der Weimarer Republik“. Kern des Referats: Darstellung der Diskussionen in der Rechtslehre über die Bindungswirkung völkerrechtlicher Normen für das einzelstaatliche Handeln. Dabei hatte die mangelnde Anerkenntnis der Bindungswirkung völkerrechtlicher Normen für das einzelstaatliche Handeln große Auswirkungen, beispielsweise auf die Missachtung der Haager Kriegsordnungen durch die Kriegsführung des Deutschen Reiches im 1. Weltkrieg.
Ein Vortrag der ganz anderen Art bildete den Abschluss des 1. Tages: Dr. Diether Posser, ehemaliger Justiz- und Finanzminister des Landes Nordrhein-Westfalen, nahm die Tagungsteilnehmer mit auf die, so der Titel des Vortrages, „Straße der Erinnerung“. Dr. Posser skizzierte Leben und Leiden etlicher im 3. Reich verfolgter Komponisten und Künstler, und spielte ihnen zu Ehren dann einige ihrer Lieder auf dem Klavier.
Der zweite Tagungstag begann mit einem Referat von Professor Dr. Dr. Ingo Müller. Thema waren die Landesverratsprozesse gegen Pazifisten in der Weimarer Republik. Angeklagt wurde entweder wegen Hochverrat oder wegen Beleidigung, wobei es im einzelnen offenkundig nicht auf die genaue juristische Einordnung der angeklagten Tat, sondern auf die Anklage des Pazifisten an sich ankam. Der Grund für das rechtlich nicht begründbare Vorgehen der Justiz gegen Pazifisten ist laut Professor Müller unter anderem in einem grundsätzlichen Missverständnis vieler Richter zu sehen: Legitime Opposition sei mit Feindschaft gleichgesetzt und dementsprechend bekämpft worden.
Rechtstheoretisch interessant waren vor allem die Ausführungen Professor Müllers zu den juristischen Begründungen des Vorgehens gegen Pazifisten und Verteidiger der Republik auf der einen Seite, sowie dem Nichtvorgehen gegen verfassungsfeindliche nationalistische Kreise auf der anderen Seite. Die Aufdeckung von Verstößen gegen den Versailler Vertrag wurden als Verrat von Staatsgeheimnissen gewertet, obwohl dem Versailler Vertrag selbst Verfassungsrang zukam. Fememorde durch die „schwarze Reichswehr“ hingegen wurden mit der vom Reichsgericht entwickelten Rechtsfigur des „Staatsnotstandes“ gerechtfertigt. Dem Gericht zufolge seien dem eigentlich fortbestehenden Obrigkeitsstaat durch die demokratische Verfassung momentan die Hände zum entschiedenen Vorgehen gegen Staatsfeinde gebunden, daher müssten tapfere Männer diese Aufgabe selbst in die Hand nehmen. Die Sichtweise des durch demokratische Spielregeln in „Not“ gebrachten Staates durch das Reichsgericht wertete Professor Dr. Dr. Müller als einen ersten Schritt dem Staatsgedanken des 3. Reiches entgegen. Die „Grundgesetze“ des 3. Reiches basierten ebenfalls unter anderem auf der Idee des sich in Verteidigung gegen seine Feinde „ in Not“ befindlichen Staates.
Zur Rolle der Wehrmachtsjustiz im Kampf gegen Pazifisten und „Wehrkraftzersetzer“ referierte der ehemalige Leiter des Militärhistorischen Instituts in Freiburg, Professor Dr. Manfred Messerschmidt. Besonderer Schwerpunkt lag dabei auf dem Vergleich von Militärstrafgesetzgebung und deren Anwendung in Deutschland sowie bei alliierten Staaten während des 2. Weltkrieges. Mit dem in § 5 der Kriegssonderstrafrechtsverordnung mit der Todesstrafe bedrohten Delikt der „Wehrkraftzersetzung“ bekam das NS-Regime einen Gummiparagraphen zur Unterdrückung jeglicher Kritik am Krieg oder seinem Verlauf in die Hand. In den Strafrechtsordnungen der alliierten Streitkräfte fehlte ein der Wehrkraftzersetzung vergleichbarer Tatbestand.
Zum Abschluss der Tagung stand dann die bundesrepublikanische Justiz im Mittelpunkt des Interesses. Der Richter am OLG a.D. Dr. Helmut Kramer und der Hamburger Historiker Dr. Wolfgang Kraushaar gaben einen Überblick über die Prozesse vor allem in den 50er und 60er Jahren gegen Gegner der Widerbewaffnung. Dabei ließen sich im flächendeckenden Vorgehen der Justiz gegen Menschen auf Grund von Meinungsäußerungen durchaus auch Verbindungen zu bereits während Weimarer Republik und 3. Reich gepflegten Vorstellungen des Staatsschutzes ziehen.
Ein weiteres Thema war der Umgang der Justiz in dieser Zeit mit Unrechtsurteilen aus dem 3. Reich. Exemplarisch wurde hier auf die vom Bundesgerichtshof bestätigten Urteile der NS-Militärjustiz gegen Kriegsdienstverweigerer wegen „Wehrkraftzersetzung“ verwiesen.
Dass die Kontoverse um den Gewaltbegriff im Nötigungsparagraphen (§ 242 STGB) noch nicht endgültig entschieden ist, machte der Vortrag des Präsidenten des Landgerichts Lübeck, Hans-Ernst Böttcher, deutlich. Der Bezug zum Tagungsthema Justiz und Pazifismus war durch die vielen Gerichtsentscheidungen zur Strafbarkeit der Blockade von Waffenlagern und ähnlichem unschwer hergestellt.
Den Abschluss der Tagung bildete ein Streitgespräch zwischen dem Hamburger Professor Dr. Norman Paech und dem Bochumer Völkerrechtsprofessor Dr. Joachim Wolf über „Friedenssicherung und Völkerrecht in der Bundesrepublik“. Den Mittelpunkt der Diskussion bildete erwartungsgemäß die Kontroverse um die Legitimationsbasis militärischer Interventionen. Während Professor Paech für einen ausschließlichen Rückgriff auf die Charta der Vereinten Nationen plädierte, sah Professor Wolf im Selbstverteidigungsrecht auch von Völkern, die in einem Staate mit anderen Volksgruppen zusammenleben, einen möglichen Anknüpfungspunkt für Interventionsrechte dann zu Hilfe gerufener Dritter. Es ist zu wünschen, dass sich die Beiträge demnächst in ähnlich pointierter Form auch in der Literatur wiederfinden.
Das 1998 gegründete „Forum Justizgeschichte e.V.“ setzt sich für die Erforschung der juristischen Zeitgeschichte des 20. Jahrhunderts, und hier besonders für die Auseinandersetzung mit der Justiz des 3. Reichs ein. Weitere Informationen finden sich auch im Internet unter http://www.forum-justizgeschichte.de/
Die Aufarbeitung der Justizgeschichte im 20. Jahrhundert ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Die besondere Verantwortung von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, aber auch grundsätzlich jedes Bürgers im Umgang zur Entwicklung und Bewahrung eines demokratischen Erbes in der Jurisprudenz lässt sich an keinem anderen Beispiel so eindrucksvoll deutlich machen.
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