Veranstaltung: "Menschenrechtsschutz oder Staatenimmunität? Die Klage Deutschlands gegen Italien vor dem Internationalen Gerichtshof"
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR)
laden ein zu dieser Veranstaltung
am 03.12.2009 ab 18 Uhr in den Räumen des ECCHR (Zossener Str. 55-58, Aufgang D, 10961 Berlin).
Programm
18:00 -- 19:30: "Entschädigungsansprüche von Opfern in bewaffneten Konflikten und deren Durchsetzbarkeit"
"Völkerrechtliche Individualansprüche im Spannungsverhältnis von Recht und Politik" (Prof. Dr. Andreas Fischer-Lescano, Universität Bremen)
"Die Entwicklung und heutige Bedeutung der Staatenimmunität bei schwersten Menschenrechtsverletzungen" (Dr. Monika Lüke, Generalsekretärin Amnesty International und Beiratsmitglied des ECCHR)
20:00 -- 21:30: "Entschädigung von NS-Verbrechen"
"Ein- und Ausschlüsse von NS-Opfern - Grundzüge der deutschen Entschädigungspolitik" (Dr. Anja Hense)
"Der Fall Distomo - Staatenimmunität als Instrument der Entschädigungsverweigerung" (Martin Klinger, Rechtsanwalt)
Moderation: Carsten Gericke (Rechtsanwalt, RAV)
Um Anmeldung wird gebeten unter: info@ecchr.eu.
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