Forum Justizgeschichte e.V.

Vereinigung zur Erforschung und Darstellung der deutschen Rechts- und Justizgeschichte des 20. Jahrhunderts

Zu Guenther Oettingers Trauerrede für Hans Filbinger

Medieninformation des Forum Justizgeschichte e.V. vom 16.04.2007:

 

Tod eines „furchtbaren Juristen“


Der baden-württembergische Ministerpräsident Günther Oettinger hat in seiner Trauerrede für Hans Filbinger behauptet, der frühere Marinerichter sei in Wahrheit ein Gegner des NS-Regimes gewesen und im übrigen gäbe es kein Urteil von Filbinger, durch das ein Mensch sein Leben verloren hätte. Gegen diese dreiste und unerhörte Geschichtsverfälschung erhebt das „Forum Justizgeschichte“ energischen Protest. Sie ist eines Ministerpräsidenten unwürdig und hat zu Recht in allen Teilen der Gesellschaft, namentlich beim Zentralrat der Juden in Deutschland, Empörung ausgelöst.


Filbinger trat schon 1933 in den Nationalsozialistischen Studentenbund, 1934 in die SA und 1937 in die NSDAP ein. Unstreitig hat er an mehreren Marinegerichtsverfahren mitgewirkt, in denen die Todesstrafe verhängt wurde. Noch im März 1945 wurde auf Antrag Filbingers der Matrose Walter Gröger wegen Fahnenflucht zum Tode verurteilt und auch im Beisein von Filbinger hingerichtet. Wer vor diesem Hintergrund behauptet, Filbinger sei ein Gegner der NS-Gewaltherrschaft gewesen, verhöhnt in Wahrheit die Menschen, die ihre wirkliche Gegnerschaft mit Folter, KZ-Haft und oft mit dem eigenen Leben bezahlen mussten.


Filbingers berüchtigter Spruch vom damaligen Recht, das heute nicht Unrecht sein könne, hat ihm zu Recht den Ruf eines furchtbaren Juristen eingetragen. Er lässt jegliches Gefühl für die Dimension des durch die Wehrmachtsgerichte verübten Terrors vermissen, der mindestens 25.000 Menschen das Leben kostete. Filbinger hat bis zu Letzt jegliche kritische Auseinandersetzung mit der eigenen NS-Biographie vermissen lassen. Auch deshalb lenkt die fatale Fehleinschätzung von Ministerpräsident Oettinger Wasser auf die Mühlen derjenigen, die rechtsradikales Gedankengut wieder gesellschaftsfähig machen wollen. Die schwache Relativierung seiner Äußerung genügt nicht. Oettinger muss die Behauptung vom NS-Gegner Filbinger zurücknehmen oder persönliche Konsequenzen ziehen.

Medieninformation vom 16.04.2007 als PDF-Datei:


MI_20070416.pdf

 

Nachtrag vom 19.04.2007:

 

Erfreulicherweise ist Herr Oettinger der Forderung nach der Rücknahme seiner geschichtsverfälschenden Behauptung nicht nur des Forums Justizgeschichte inzwischen nachgekommen - der angerichtete Schaden, auch in der Außendarstellung der Bundesrepublik Deutschland wird nur schwer wieder zu beheben sein.

Darüber hinaus lässt sich am Fall Filbinger die Verführbarkeit der Juristen aufzeigen, durch gnadenlosen Opportunismus den eigenen Ehrgeiz zu befriedigen. Die damit verbundenen Gefahren aufzuzeigen, ist auch und gerade im demokratischen Rechtsstaat nicht nur Aufgabe des allgemeinen gesellschaftlichen Diskurses sondern muss fest in die Ausbildung zukünftiger Juristen integriert werden, um ihnen die Chance zu geben, sich gegen persönliche und gesellschaftliche Fehlentwicklungen zu wappnen.


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