Unabhängige Justiz? Traditionen deutscher und europäischer Justizverwaltung, 20. Jahrestagung in Wustrau, 22. bis 24. Juni 2018

In Deutschland ist die Judikative keine selbstverwaltete Staatsgewalt. Darauf weist, z.B. die in Polen regierende PiS-Partei immer wieder hin, um ihre systematische Schleifung von Gewaltenteilung und richterlicher Unabhängigkeit zu rechtfertigen. Der Hinweis ist interessengeleitet, aber nicht falsch. Seit dem Kaiserreich, verstärkt durch die dem „Führerprinzip“ verpflichtete und bis heute wirkende Gerichtsverfassungsverordnung (GVVO) von 1935 ist die Verwaltung der deutschen Gerichte nahezu ausschließlich Sache der Justizministerien – ein selten beachteter struktureller Missstand.

Wohl niemand würde auf die Idee kommen, die Parlamentsverwaltung als nachgeordnete Behörde eines „Parlamentsministeriums“ zu konstruieren. Warum aber wird die dritte Gewalt nicht, wie in fast allen europäischen Ländern, durch selbständige Justizverwaltungsräte verwaltet, sondern durch die Justizministerien? Zwar sind Richterinnen und Richter in ihrer Rechtsprechung „unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen“ (Art.   97 Grundgesetz). Sie verteilen auch durch gewählte Präsidien an den Gerichten die Aufgaben untereinander. Aber insbesondere die Haushalts- und Personalangelegenheiten liegen in den Händen des jeweiligen Justizministeriums. Es ist die Verwaltungsspitze auch für die Gerichtspräsidentinnen der oberen Landesgerichte und für den Generalstaatsanwalt. Und innerhalb der Justiz geht die Hierarchie weiter: Die Oberlandesgerichtspräsidentin ist den Landgerichtspräsidenten vorgesetzt, diese den Direktorinnen der Amtsgerichte… Einzig die Verfassungsgerichte des Bundes und Länder haben sich Selbstverwaltungsrechte erkämpft.

Die aktuelle Struktur der deutschen Justizverwaltung widerspricht einer demokratischen Verfassungsstaatlichkeit und verletzt europäische Standards. Deutschland würde heute, wollte es erst jetzt der EU beitreten, deswegen wohl nicht aufgenommen werden. Zum zwanzigjährigen Jubiläum des „Forum Justizgeschichte“ wollen wir untersuchen, wie sich die Justizverwaltung vom ausgehenden 19. Jahrhundert bis heute entwickelt hat. Dabei wird es um ihre Wechselbeziehung zur richterlichen Unabhängigkeit gehen, auch in einer vergleichenden europäischen Perspektive.

Vor diesem geschichtlichen Hintergrund möchten wir fragen: Welches sind die institutionellen Voraussetzungen für eine Justizverwaltung, die den Prinzipien der Gewaltenteilung, des Rechtsstaats und der Demokratie entspricht?

Tagungsprogramm als PDF zum Download

Freitag 22.6.2018

15.45 Uhr      Begrüßung durch Richterakademie und Vorstand

16.00 Uhr      Inhaltliche Einführung der Tagungsleitung

16.15 Uhr      Autoritäre Elemente der Justizverwaltung von 1848 bis Weimar (Ingo Müller)

17.15 Uhr      Kaffeepause

17.30 Uhr      Die GVVO von 1935 als heimliche Gerichtsverfassung der Bundesrepublik und
mögliche Remedien (Hans-Ernst Böttcher)

18.30 Uhr      Abendessen

19.30 Uhr      Justizkritik von innen und außen – Zeitzeugengespräch: 20 Jahre „Forum Justizgeschichte“ (Marianne Hornung-Grove, Sabine Stachwitz, Ingo Müller; Moderation: Ralf Oberndörfer)

Danach Ausklang/Nachbereitung im Märkischen Keller oder im Freien am Seeufer

Samstag 23.6.2018

09.00 Uhr      Debatte: Demokratisierung und Selbstverwaltung der Justiz in Europa (Dragana Boljevic, Serbien; Filipe Marquez, Portugal)
Einführung und Moderation: Peter-Alexis Albrecht/Mareike Jeschke

10.30 Uhr      Kaffeepause

10.45 Uhr      Autoritärer Umbau der Justiz in Polen – ein Testfall für die richterliche Unabhängigkeit
in Europa (Wolfgang Howald)

12.00 Uhr      Mittagessen

13.30 Uhr      Impulsvorträge zu Veränderungen der deutschen Justiz seit den 1960er Jahren –
Aufbrüche und verhinderte Chancen

1. Zeitgeschichtlich-soziologische Perspektive (Konstanze Plett/Uwe Boysen)
2. Rechtsanwaltliche Perspektive (Rupert von Plottnitz)

14.45 Uhr      Kaffeepause

15.00 Uhr      3. Ministerielle Reformperspektive (Sabine Stachwitz, Volkmar Schöneburg)

15.40 Uhr      Aussprache zu den Impulsvorträgen

17.00 Uhr      Mitgliederversammlung: Berichtslegung

18.30 Uhr      Abendessen

19.30 Uhr      Mitgliederversammlung: Vorstandswahlen

20.30 Uhr     Informelle Fortsetzung im Märkischen Keller oder am Seeufer

Sonntag 24.6.2018

09.00 Uhr      Podiumsdiskussion zur Lage der richterlichen Unabhängigkeit heute
(Antonia von der Behrens, Christoph Strecker; Moderation: Peter-Alexis Albrecht/Mareike Jeschke)

10.30 Uhr      Kaffeepause

10.45 Uhr      Debatte im „Fishbowl“-Format

11.30 Uhr      Abschlussrunde – Tagungsrück- und Ausblick

12.00 Uhr      Mittagessen

13.00 Uhr      Abreise – optional: ab 13:30 Uhr stadt- und justizhistorische Führung durch Neuruppin (um gesonderte Anmeldung wird gebeten)

 

Der Teilnahmebeitrag beträgt 190,- Euro für Nicht-Mitglieder, 170,- Euro für Mitglieder und 80,- Euro für Studierende, Referendare und Arbeitslose.

Anmeldungen richten Sie bitte an: willenberg@forum-justizgeschichte.de oder Forum Justizgeschichte e.V., Schwelingstraße 15, 48145 Münster. Anmeldeschluss ist am 8. Juni 2018. Um die Führung durch Neuruppin planen zu können, geben Sie bei Ihrer Anmeldung bitte auch an, ob Sie daran teilnehmen möchten. Die Teilnehmer werden mit einem shuttle nach Neuruppin gebracht und können anschließend direkt von dort abreisen.