Symposium zum "Zigeuner"-Urteil des Bundesgerichtshofs 1956 - 2016

Am 7. Januar 1956 verkündete der Bundesgerichtshof sein berüchtigtes „Zigeuner“-Urteil (Az. IV ZR 273/55 ). In dieser Entscheidung wertete das Oberste Gericht der Bundesrepublik die NS-Verfolgung von Sinti und Roma bis hin zu ihrer systematischen Vernichtung als reguläre polizeiliche Maßnahme, weshalb diese Verfolgtengruppen jahrzehntelang keine Entschädigungen erhielten.

Zur Erinnerung an die rassistische Entscheidung veranstalteten der Bundesgerichtshof und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma am 17.02.2016 ein Symposium. Ingo Müller, Gründungsmitglied des Forum Justizgeschichte e.V., sprach zum Thema Das Dritte Reich in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die Präsidenten des BGH, Bettina Limperg, stellte klar, dass ihr die Kommentierung gerichtlicher Entscheidungen und ihrer Begründungen nicht zustehe, man sich aber angesichts der Tragweite des historischen Unrechts und der nicht hinnehmbaren Ausführungen in dem Urteil von 1956 für jene Rechtsprechung nur schämen könne.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs als Link