Justiz- und Rechtsgeschichte im Beruf

Die historische Auslegung ist eine von vier offiziellen Methoden zur Anwendung und Interpretation von Normen und Gesetzen. Im Alltag spielt die Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte und ihren Protagonist*innen in allen juristischen Berufen – für Richter*innen, Staatsanwält*innen, Rechtsanwält*innen, Rechtspfleger*innen und Menschen, die im Strafvollzug arbeiten – jedoch kaum eine Rolle. Kritische Veranstaltungen zur Berufsgeschichte sind nach wie vor die Ausnahme. Dabei geht es nicht nur um die Rolle im Nationalsozialismus, sondern um die kritische Auseinandersetzung mit langen beruflichen und berufsständischen Traditionen, die ihre Wurzeln oft im wenig demokratischen 19. Jahrhundert haben und bis heute weiterwirken.

Anwältinnen und Anwälte

Ralf Oberndörfer, Geschmäht, bedroht, gefoltert. Hans Litten und der Kampf um das Recht, Rechte zu haben. Vortrag, gehalten am 25.01.2013 zum Tag des bedrohten Anwalts. Gemeinsame Veranstaltung der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) sowie Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V. (RAV) und Rechtsanwaltskammer Berlin.