"Ach Europa! Ach Menschenrechte!" - 60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention und die Justiz
Tagung vom 23.09.2011-25.09.2011 in Wustrau/Ruppiner See.
„1949, in Folge des Zweiten Weltkriegs, kamen zehn europäische Staaten zusammen, um den Europarat in Straßburg zu gründen. Ihr Ziel war es,Diktaturen zu beenden, den Frieden zu sichern und sich für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in ganz Europa einzusetzen.“ So lautet der Eingangssatz in einer Broschüre des Europarates unter der Überschrift „Ein Meilenstein der Rechte und Freiheiten in Europa“.
Die „Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten“ ist am 4. November 1950 in Rom von zunächst 15 Staaten unterzeichnet worden,heute, 60 Jahre später, gibt es 47 Unterzeichnerstaaten mit einer Gesamtbevölkerung von rund 800 Millionen Menschen zwischen Reykjavik undWladiwostok.
Bedeutet dies einen Siegeszug der Menschenrechte in Europa? Oder gibt es Defizite bei ihrer Verwirklichung? Klaffen Lücken zwischen Anspruch undWirklichkeit?
Dies zu untersuchen hat sich das Forum Justizgeschichte e. V. auf seiner Tagung in der Deutschen Richterakademie in Wustrau am Ruppiner See vom 23. bis zum 25. September 2011 vorgenommen. Die Auseinandersetzung mit der Entwicklung der Menschenrechte in Europa wird das zentrale Thema dieser Tagung sein, die unter dem Titel „Ach, Europa! Ach, Menschenrechte! – 60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention und die deutsche Justiz stehen wird. Dabei soll es nicht allein um die juristische Betrachtung des Themas gehen, vielmehr sollen unterschiedliche Aspekte dieser Materie dargestellt werden.