Verfolgte Juristinnen und Juristen

Max Friedlaender (1873-1956) war bis zum Regierungsantritt Hitlers der wichtigste Vertreter des deutschen Anwaltsberufs und mit ca. 2500 Veröffentlichungen zu diesem Thema ein unermüdlicher Fürsprecher einer freien Advokatur. Der von ihm und seinem Bruder verfasste Kommentar zur Rechtsanwaltsordnung erschien 1930 in 3. Auflage und war das maßgebliche Werk zu allen Fragen des Standesrechts. Nach dem Berufsverbot 1938 lebte Friedlaender in England. Nach Deutschland kehrte er bis zu seinem Tod nicht mehr zurück. Die im Exil verfassten Lebenserinnerungen liegen in einer von seinem Sohn redigierten Rohfassung auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer vor.  Tillmann Krach, Mitglied im Forum Justizgeschichte e.V., stellt den Lebensweg von Max Friedlaender ausführlich vor. Auf der Website des Forum Anwaltsgeschichte e.V. finden sich ferner weitere biographische Hinweise zu verfolgten Rechtsanwälten.