Täter*innen und Funktionär*innen in der NS-Zeit

Berlin, 20.05.2016. Anlässlich der aktuellen Ermittlungsverfahren und Strafprozesse gegen Angehörige der SS des Konzentrationslagers Auschwitz veröffentlicht das Forum Justizgeschichte e.V. die folgende Pressemitteilung. Darin führt es aus:

„Mit dem – in vielerlei Hinsicht außergewöhnlichen – Münchner Demjanjuk-Urteil von 2011 und dem Lüneburger Urteil im Gröning-Prozess (2015) hat sich für viele unerwartet noch einmal die Gelegenheit eröffnet, die Fehlentwicklung der deutschen NS-Strafverfolgung zu korrigieren. Die Urteile gegen Demjanjuk und Gröning zeigen, dass die Justiz aus ihrer jahrzehntelangen Beschäftigung mit der NS-Vernichtungspolitik gelernt hat. Heute wird, anders als noch in den achtziger und neunziger Jahren, Auschwitz eine „Anstalt zur Ermordung von Juden“ genannt. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei den wenigen noch laufenden Prozessen um eine letzte historische Chance handelt, ist allerdings besorgniserregend, dass bis heute ein höchstrichterliches Urteil zu dem 2011 vom OLG München eingeschlagenen Kurs aussteht.“

2016-05-20 Pressemitteilung Strafverfahren zu Auschwitz