EuGH-Urteil zur Konfessionszugehörigkeit kirchlicher Arbeitnehmer

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 17. April 2018 entschieden, dass kirchliche Arbeitgeber nicht mehr bei allen Stellen eine christliche Konfessionszugehörigkeit der Bewerber fordern dürfen. Helmut Kramer hat zu dem Urteil eine Presseerklärung verfasst, in der er die bisherige kirchenfreundliche Auslegung des Grundgesetzes durch das BVerfG auf eine von Willi Geiger vorgegebene Linie zurückführt. Willi Geiger war Staatsanwalt an einem NS-Sondergerichtshof. Helmut Kramer hat in dem  Band NS-Belastete aus Nordbaden und Nordschwarzwald, dem 7. Band der Reihe „Täter-Helfer-Trittbrettfahrer“ einen Beitrag zu Willi Geiger verfasst.