Koloniales Erbe und Dekolonisierung des Rechts

In Kooperation mit dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) wurde am 29. Novemver 2019 in der Akademie der Künste über Koloniales Erbe und die Dekolonisierung des Rechts am Beispiel Namibias diskutiert. Neben dem Recht auf Entschädigung und Gerechtigkeit wurde auch gefragt, wo die Grenzen des Rechts liegen und warum koloniales Unrecht sich nur schwer mit Recht aufarbeiten lässt. Eine Zusammenfassung der Beiträge von Christiane Habermalz sendete der Deutschlandfunk am 29.11.2019. Zur weiteren Lektüre hat der ECCHR aktuell „Colonial Repercussions: Namibia“ veröffentlicht.

Einen Input zu (deutschen) Kolonialismus und Justiz wird Dr. Gerd Hankel am 25.01.2020 ab 11 Uhr beim nächsten Offenen Arbeitstreffen des Forum Justizgeschichte e.V. in Berlin geben. Dazu sind herzlich auch Nicht-Mitglieder des Forum Justizgeschichte e.V. eingeladen. Der genaue Ort wird noch bekanntgegeben.