Petition der „Initiative Palandt umbenennen“

„Kommentiert hat Otto Palandt in dem nach ihm betitelten Werk nie, seine ‚Mitarbeit‘ beschränkte sich darauf, das nationalsozialistische Regime glorifizierende Vorworte abzufassen. Dennoch vertreibt der große und renommierte rechtswissenschaftliche Verlag C.H. Beck diesen wohl am meisten zitierten Gesetzeskommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch bis heute unter seinem Namen. Es ist höchste Zeit, den ‚Palandt‘ endlich umzubenennen, um dieser grotesken Ehrerweisung ein Ende zu setzen.“

So begründet eine Initiative junger Juristinnen und Juristen ihre Forderung, den Standardkommentar zum BGB nicht weiter nach Otto Palandt (1877-1951) zu benennen, der sich nach 1933 als Präsident des Reichsjustizprüfungsamts maßgeblich „verdient“ machte um die nationalsozialistische Neuausrichtung der Juristenausbildung (zu Biographie siehe schon Hans Wrobel in der „Kritischen Justiz“ 1982: http://www.kj.nomos.de/fileadmin/kj/doc/1982/19821Wrobel_S_1.pdf).

Der Verlag C.H. Beck hat sich zwar jüngst dem kritischen Diskurs um den Namensgeber seines prominentesten Kurz-Kommentars geöffnet (siehe etwa https://rsw.beck.de/buecher/palandt/otto-palandt), lehnt eine Umbenennung aber bislang weiterhin ab.

Die Petition der Initiative kann online gezeichnet werden unter http://palandtumbenennen.de