Richard-Schmid-Preis am 15. September 2018 in der Villa ten Hompel in Münster verliehen
Am 15. September 2018 ist in der Villa ten Hompel in Münster zum vierten Mal der mit 3.000 Euro dotierte Richard-Schmid-Preis verliehen worden. Das Forum Justizgeschichte e.V. hat den Preis zur Ehrung herausragender Arbeiten der juristischen Zeitgeschichte gestiftet.
Die diesjährige Preisverleihung wurde eröffnet durch die Begrüßung des Leiters der Villa ten Hompel, Dr. Christoph Spieker, der die vielfältigte Geschichte der heutigen historisch-politischen Forschungs- und Bildungstätte hervorhob. Erbaut als Wohnhaus der Industriellenfamilie ten Hompel beherbergte die Villa im Nationalsozialismus die Kommandantur des „Befehlshabers der Ordnungspolizei“ (BdO) im Wehrkreis VI, die die Ordnungspolizei in den Vernichtungskrieg entsandte. Von 1954 bis 1968 diente die Villa als Wiedergutmachungsbehörde.
Für die Arbeit des Forum Justizgeschichte, das 2017 eine Resolution zur Entschädigung aller NS-Verfolgten verabschiedet hat, bot sich damit ein unmittelbarer Anknüpfungspunkt, wie Ralf Oberndörfer, der Vorsitzende des Forums in seiner Begrüßung betonte. Entsprechend stellte im Anschluss Manfred Schmitz-Berg, Richter am Oberlandesgerichts Düsseldorf a.D. sein Buch „Wieder gut gemacht? Die Geschichte der Wiedergutmachung seit 1945“ vor.
Nach diesem Rahmenvortrag folgte eine Einführung von Hans-Ernst Böttcher, Präsident des Landgerichtes Lübeck a.D., zur Person Richard Schmids. Böttcher zeichnete Schmids Lebensweg von dessen juristischen Anfängen vor 1933 als Richter in Stuttgart, über seine anwaltliche Tätigkeit als Strafverteidiger u.a. von SAP-Mitgliedern in politischen Prozessen, seine Verhaftung 1938 durch die Gestapo, seine Haftzeit im KZ und im Zuchthaus sowie nach dem Ende des NS-Regimes seine Einsetzung als Generalstaatsanwalt in der französischen Besatzungszone 1953 nach.
Auch Prof. Dr. Ingo Müller hob zu Beginn seiner Laudatio hervor, dass für die Auswahl-Entscheidung der Jury das Vermächtnis des Namensgebers von großer Bedeutung sei, bevor er Prof. Dr. Josef Foschepoth und seine Studie „Verfassungswidrig! Das KPD-Verbot im Kalten Bürgerkrieg“ würdigte. Foschepoth selbst zeichnete schließlich in seiner Dankesrede den schwierigen Weg, bis ihm die geheimen Akten der Bundesregierung zugänglich gemacht wurden und seine zentrale These des verfassungswidrigen KPD-Verbotsverfahrens nach.